Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

74  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausban  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspoliltk.
Reglementierung  (Einfluß  der  Regierung  sowie  der  einzelnen  Jnteressenten-Vereinigungen
  aus  die  wirtschaftliche  Entwicklung),  2.  das  Verhältnis  der  kapitalistischen
Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit  zu  den  Interessen  der  nichtbesitzenden  Klassen,
3.  das  Verhältnis  zwischen  Selbst-  und  Staatsverwaltung  (Individualismus
und  Dezentralisierung).  Für  die  Regelung  dieses  dreifachen  Verhältnisses  machte,  wie
jeder  Anbruch  eines  neuen  Zeitabschnittes,  so  auch  der  heutige,  eine  Neuabgrenzung
für  das  Betätigungsfeld  der  beiden  sich  ebenbürtig  gegenüberstehenden  Kulturfaktoren
notwendig.
Die  wirtschaftlichen  Dissonanzen  sind  proportional  der  Höhe  der  Kultur; ­
  diese  Kultur  birgt  aber  auch  die  Kraft,  erstere  zu  heben.  Und  die  Bürgschaft ­
  für  einen  schließlichen  gewinnreichen  Ausgleich  liegt  in  dem  Ursprung  der
neueren  Dissonanzen,  nämlich  der  Industrialisierung,  d.  h.  der  neuesten  industriellen, ­
  kommerziellen  und  sozialen  Stärkung  der  Nationen,  der  ganzen  Welt.
Keiner  näheren  Ausführung  bedarf  es,  daß  auch  heute  noch  die  Regierung,  da
sich  alles  volkswirtschaftliche  Leben  unter  sozialen  Neubildungen  und  Kämpfen  abspielt, ­
  zumal  bei  dem  Ringen  aller  Völker  um  eine  soziale  Weltanschauung,  die
Massenbewegung,  insbesondere  die  Arbeiter-  und  Agrarbewegung  und  die  sozialpolitische ­
  Versöhnungsarbeit  im  Auge  behalten  muß.
Aber  das  soziale  Zeitproblem  oder  das  ethische  Gefühl  des  Wohlwollens  und
der  Billigkeit  kann  für  die  Wirtschaftspolitik  der  Zukunft  außer  den  soeben  dargelegten
Gründen  auch  deshalb  nicht  mehr  den  allein  maßgebenden  Maßstab  abgeben,  weil  es
zu  vag,  in  dem  lediglich  sozialpolitischen  Programm  zu  eng  begrenzt,  zudem  insofern ­
  nicht  praktikabel  ist,  als  die  exzessiven  Forderungen  der  extremen  Parteien  nur
ein  Zeugnis  ihrer  politischen  Unreife  darstellen.
3.  Das  Konknrrenzproblem.
‘  So  wichtig  als  die  Vorfrage,  ob  die  Regierung  in  die  Entwicklung  und  in  das
Wirtschaftsleben  überhaupt  eingreifen  soll,  ist  die  Frage  der  Methode,  der  Art  und
Weise,  wie  das  geschehen  soll;  meint  man  sia  heutzutage,  die  Zollpolitik  z.  B.  sei
keine  Prinzipiensrage  mehr,  sondern  nur  eine  Frage  der  (graduellen)  Anwendung;
ganz  dasselbe  trifft  mit  gleichem  Recht  oder  Unrecht  auch  auf  die  Sozialpolitik ­
  zu.
Diese  Ausführungsfrage  fällt  zusammen  mit  der  allgemeinen  in  betreff  der
Regelung  des  Unterbietungs-Wettbewerbs.  Und  dieser  Wettbewerb  ist  zugleich  das
Hauptmoment  im  Antrieb  und  Verlaus  der  wirtschaftlichen  Entwicklung.  In  der
Entwicklung  selbst  und  in  ihrem  Wesen  stellen  die  vollkommen  neuartigen  politischen
Probleme,  das  soziale  Zeitproblem,  die  Agrarfrage  und  die  Neugestaltung  gegenüber
der  Auslandkonkurrenz  nichts  anderes  als  Variationen  zu  dem  Jahrhunderte
alten  Konkurrenz  prob  lem  dar.
Wir  haben  deshalb  auf  die  allgemeine  Frage  der  Stellung  der  Regierung  zur
Regelung  der  inneren  und  äußeren  Konkurrenz  zuriickzugreifen  und  zugleich  an  den  neuen
konkreten  Beispielen  das  Konkurrenzproblem  klarzulegen.  Die  ideale  Richtlinie,  die
sich  aus  der  Entwicklung  ergibt,  bedarf  wie  jedes  politische  Ideal  der  Korrektur  durch
die  mit  dem  Konkurrenzproblem  gemachten  Jahrhunderte  alten  Erfahrungen.
            
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