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bleiben und doch an der Prämienverlosung teilnehmen. Schelmisch, wie nun
einmal Fortuna ist, wird sie dann gerade den Konsumvereinlern die Gewinne in
den Schoß werfen. Bei der großen Zahl der Mitglieder werden diese sogar sicher
sehr reich bedacht werden, und die Geschäfte haben zum Schaden noch den Spott.
Drei Bücher ist die geringste Zahl, auf die herabgegangen werden kann.
So viel kann jede Familie vollkleben, wenn sie nur in den Rabatt-Spar-Geschäften
ihre Wirtschaftsbedürfnisse einkauft, und für andere Geschäfte zu sorgen hat der
Rabatt-Spar-Verein keine Veranlassung. Es kann sich ein jedes Geschäft anschließen.
Schleudergeschäfte und Warenhäuser werden natürlich nicht aufgenommen.
Mit dem 30. November wird die Anmeldeliste für die Prämienverlosung
geschlossen. Nach Zusammenstellung der Anmeldungen erfolgt eine öffentliche
Auslegung der Anmeldeliste. Sie bildet die rechtliche
Grundlage der Verlosung, welche am besten in der zweiten Februarwoche
des nächsten Jahres vor sich geht.
Von vielen Seiten wurde mir in den vertraulichen Besprechungen das
Bedenken entgegengehalten, daß dieses Prämienverlosungssystem ein zweischneidiges
Schwert werden könnte, weil auch die Konsumvereine dasselbe einführen und noch
viel größere Mittel zur Verfügung stellen könnten. Ich habe nichts lieber gehört
als diesen Einwand. Er zeigte mir, für wie wirksam das Mittel gehalten wurde;
denn die Konsumvereine dürfen gesetzlich eine solche Verlosung gar nicht veranstalten.
Nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes sind Konsumvereine „Gesellschaften,
welche die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder
mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken". Also nur mittels gemeinschaftlichen
Geschäftsbetriebes darf eine Förderung des Erwerbes
und der Wirtschaft der Konsumvereinsmitglieder stattşinden und wie jeder
Kommentar sagt, darf die Förderung nur durch w i r t sch a f t l i ch e Mittel vor sich
gehen. Eine Verlosung aber ist so wenig ein wirtschaftliches Mittel, daß viele eine solche
überhaupt für verwerflich halten, wenn zu ihrer Ve ran st alt ung Bei"
träge gesammelt werden. Nun würden aber den Konsumvereinsmitgliedern
sogar zwangsweise Beiträge von ihrem Dividendenfonds gekürzt lverden,
sie möchten wollen oder nicht. Das wäre Wohl das Tollste, was bisher auf dem
Gebiete der Verlosung geleistet wäre, während die Prämienverlosung des Rabatt-Spar-Vereins
das Beste ist, was geboten werden kann, nämlich eine auf vollster
Freiwilligkeit begründete Art der Auslosung ohne jeden Beitrag von seiten der
Losenden, eine Verlosung gefundenen Geldes. Keine Behörde
würde die Verlosung der Konsumvereine genehmigen können, wogegen jede
Behörde sich freuen wird, einem so schönen Mittel der Selbsthilfe des gewerblichen
Mittelstandes die Genehmigung zu erteilen. Ein Gesichtspunkt ist
aber noch zu erwähnen.