läge noch zu vergrößern, und zwischen dem ernstesten Bemühen, sie durch energische
Mittel schnell zu beseitigen. Mitteninne stehen in allen Schattierungen die
langen Reihen Gleichgültiger von dem selbstzufriedenen Gelehrten an, der mit
herzloser Ruhe und drapiert mit dem Mantel der Wissenschaft als pflichteifriger
Statistiker die bankerotten Existenzen zählt und prüft, ob seine Theorie stimmt,
hinweg über den politisierenden Manchestermann, der bei eigener guter Position
dem freien Spiel der Kräfte unter keiner Bedingung entgegentreten will, bis
zu dem pfiffigen spießbürgerlichen Profitjäger, der denkt etwas verdient zu
haben, wenn er im Warenhaus eine Sache mit 63 Pfennigen bezahlt hat, die er
in jedem anderen Geschäft für 60 hätte haben können.
Bei den Frauen ist das Verhalten gleichmäßiger, weil hier politische Gründe
oder doktrinäre Gesichtspunkte nur verhältnismäßig selten eine Rolle spielen;
leider aber ist es dem gewerblichen Mittelstand sehr ungünstig, und das fällt um
so mehr in die Wagschale, als der Einkauf des weitaus größten Teiles der Wirtschaftsbedürsnisse
in den Händen der Frauen liegt. Manche meinen sogar, daß
dieser Umstand die Lösung der ganzen Frage besonders schwierig, wenn nicht
unmöglich mache. Diese Schwarzseher werden offenbar von dem Gefühl geleitet,
daß die mit der inneren Hauswirtschaft zusammenhängenden Besorgungen der
souveränen Machtbefugnis der Frau unterworfen sind, und daß auch nur der
Versuch einer Einschränkung dieses Hoheitsrechtes zu den schwersten Verwickelungen
führen müßte.
Ich stimme dem nur insofern zu, als auch ich der Ansicht bin, daß der Frau
beim Einkauf der Wirtschaftsbedürfnisse die weitgehendste Selbständigkeit geehrt
bleiben muß, bestreite aber entschieden, daß die Diskussion über die Berechtigung
der E x i st e n z von Bezugsmöglichkeiten mit der Frage der Bezugsfreiheit zusammenhängt.
Solange Konsumvereine und Warenhäuser bestehen, ist es selbstverständlich
eine Beschränkung der Freiheit der Frauen, wenn sie verhindert
werden, die Benutzung dieser Einrichtungen in Erwägung zu ziehen und je nach
ihren Entschlüssen dorthin zu gehen oder andere Geschäfte zu besuchen, ebenso
wie es kein Zeichen der Selbstbestimmung einer Frau ist, wenn sie von ihrem
Mann genötigt wird, ihre Wirtschaftsbedürfnisse prinzipiell in einem Konsum-Verein
oder Warenhaus zu decken; wenn aber aus Gründen der Staatserhaltung
in die Erörterung eingetreten werden muß, ob die Existenz der Konsumvereine
und Warenhäuser unter den gegenwärtigen Bedingungen überhaupt weiter geduldet
werden darf oder nicht, so ist das absolut keine Frauenfrage, sondern eine
Frage der allgemeinen Staatsraison.
Für sie gilt nur der Gesichtspunkt, daß das Gesamtwohl das höchste
Gesetz ist.
Zur möglichst vollkommenen Erreichung des Gesamtwohles ist natürlich
auch den Regungen der weiblichen Empfindungen und den Erfahrungen der