benutzt. Für die fünf Herren, deren Namen sich in dem gedächtnisschwachen
Kopfe des Horchers eingeprägt hatten, wurde der Ausschluß beantragt. Er
wurde auch durchgedrückt und unter wüsten Szenen und unter dem allgemeinen
Schreck der Bau der Bäckerei beschlossen.
Ob nun die Bäckerei zum Segen gereicht, oder ob die Herren an Hypothekennöten
ersticken werden, ist eine andere Frage. Sie gehört nicht hierher. Wohl
aber gehört noch die Fortsetzung der Geschichte hierher, weil sie die rechtlose
Stellung der Mitglieder in Konsumvereinen sehr
trefflich i l l u st r i e r t. Die fünf ausgeschlossenen Herren kamen nämlich
zu mir und baten mich um Rat. Was wollen Sie eigentlich? fragte ich. Wir
wollen auf Wiederaufnahme klagen. Um Gottes willen, entgegnete ich, ich bin
froh, daß Sie heraus sind. Wir auch, meinten sie, aber wir wollen durch eine
Gerichtsverhandlung den skandalösen Terrorismus und die Spitzelwirtschaft der
hiesigen Sozialdemokratie festnageln. So, das ist etwas anderes, erwiderte ich,
da will ich Ihnen helfen. Ich besorgte also den Herren einen unentgeltlichen
Rechtsbeistand, und nun ging die Sache beim Landgericht los. Aber was ergab
sich da? Die Verhandlung ist wohl sehr kurz gewesen.
Das Gericht fragte: Sie sind ausgeschlossen? Ja! War denn die Versammlung
rechtzeitig, d. h. acht Tage vorher bekanntgemacht? Ja! Waren sonst
alle Formalitäten erfüllt? War das Bureau konstituiert, Stimmenzähler ernannt
usw.? Ja! Dann ist Ihnen nicht zu helfen! Wir haben aber gar kein
Unrecht begangen, wir haben nur unsere Rechte gewahrt, wir haben nur gegen
die Bäckerei opponiert, weil dadurch der Verein bankerott wird. Das geht uns
nichts an, sagte das Gericht. Wenn die Versammlung rechtzeitig angemeldet war
und Sie durch die Mehrheit ausgeschlossen sind, dann ist das eine interne Angelegenheit
des Vereins, das Gericht kann nichts dagegen tun.
Welches ist die Tragweite dieses Gerichtserkenntnisses? Es bedeutet die
Legalisierung der Gewaltherrschaft in den Konsumvereinen. Durch nichts kann
das Wesen der Konsumvereine treffender charakterisiert werden. Jeder einzelne,
dessen Nase dem Vorstand nicht gefällt, wird ausgeschlossen. Das ist eine interne
Angelegenheit des Vereins. Kein Gericht kann ihm helfen. Die Konsumvereine
sind Inseln der Rechtlosigkeit im Rechtsstaate Deutschland. Dadurch kann
folgende Sachlage geschaffen werden: Wenn in irgend einem Orte alle Kolonial-Warenhändler
ruiniert sind, und das kann auch in einer großen Stadt passieren,
denn in Görlitz gibt es nur noch 3—4 Kolonialwarengeschäste, wenn also in einem
Orte alle Kolonialwarenhändler ruiniert worden sind, und jemand aus dem
Konsumverein ausgeschlossen ist, so bekommt er weder Mehl, noch Kaffee, noch
Reis usw. Es darf ihm auch kein Mitglied solche Waren aus dem Konsunwerein
ablassen. Da hilft ihm nichts, er muß vom Ort wegziehen, er ist boykottiert.