Full text : Über die Wirkung der Reform des bayrischen Gewerbesteuergesetzes vom Jahre 1899

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mehr  J)  Nur  in  einigen  kurzen  Bemerkungen  wird  noch
auf  das  vereinzelte  Vorkommen  dieser  Zustände  hingewiesen. ­
  2)  Sehr  unzufrieden  mit  der  neuen  Steuergesetzgebung ­
  sind  die  Vorschuss-  und  Kreditvereine,  besonders
in  der  Pfalz,  wo  es  ja  die  meisten  derartige  Vereine  gibt.
Mussten  sich  diese  schon  vor  der  Steuerreform  sagen,  dass
sie  die  Steuerfreiheit  nicht  erlangen  -würden,  so  scheinen
sie  doch  nach  den  wohlwollenden  Bemerkungen  des  Ministers ­
  geglaubt  zu  haben,  dass  die  Steuerlast  wenigstens
nicht  drückender  würde.  Aber  darin  hatten  sie  sich  getäuscht. ­
  In  welchem  Masse  die  Steuern  (und  Umlagen)
bei  einzelnen  Vereinen  Zunahmen,  geht  aus  folgender  nach
den  Berichten  der  Pfälz.  Hk.  zusammengestellten  Tabelle
hervor  :  s)

A'  er  ein

Steuer
1898
Mk.  (abgerundet) ­


Steuer
1900

Reingewinn ­

1900

Dividende ­


D.  Steuer  betrug
(mit  Umlagen)  in
Proz.  des  Reingetvinns
  (1900)

Bergzabern
Speyer
Winnweiler
Zweibrücken
St.  Ingbert

709
2618
800
1200

2723
7692
1300
2700
1800
(Staatssteuer ­

allein)

18274
74278
11377
29528
49747

5
6
5
5'k
6

14,9
10,35
11,4
9,15

B  Auch  Abg.  Wagner  gibt  zu  (Ldtg.  24.  Nov.  laOS),  dass  die
Gewerbetreibenden  nicht  mehr  wie  früher  unter  der  Konkurrenz  der  landw.
Genossenschaften  zu  leiden  haben.
2)  Handelskammer  von  Unterfranken  19ü(l;  p.  43.
„  der  Pfalz  19li()  ;  p.  313.
„  von  Mittelfranken  1902;  p.  121
„  ■  von  Unterfranken  1902;  p.  33.
„  der  Oberpfalz  1902;  p.  190.
Im  Ldtg  (6.  Aug.  1904)  wies  auch  Abg.  Dr.  Hammer  Schmidt
auf  die  hohe  Steuerbelastung  dieser  Genossenschaften  hin,  welche  durchschnittlich ­
  12,21  bis  14,14®/o  des  Reingewinns  zahlen  müssten,  während
in  andern  Staaten  die  Steuern  viel  geringer  seien.
            
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