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weist sie die radikalen Ansprüche, die auf Erdrosselung
der Warenhäuser gerichtet sind, von der Hand; im Speziellen
spricht sie sich gegen die Einführung der Steuer
nach preussischem oder sächsischem Muster aus. Auch
in den andern Bundesstaaten will das Problem der
Warenhaussteuer nicht zur Ruhe kommen. —
Mag die Warenhaussteuer nach dem Ertrag bemessen,
oder mag eine durch die Bestimmungen der Gewerbefreiheit
beschränkte Umsatzsteuer oder auch eine Branchensteuer
nach französischem Muster eingeführt sein, bei allen Besteuerungsarten
gelingt es den Warenhäusern in den meisten
Fällen, wenigstens einen Teil der Steuer auf die Industrie
abzuwälzen,*) die auf die gute Kundschaft der
Warenhäuser grosse Rücksicht nehmen muss. Ein kleiner
Teil der Steuer wird vielleicht auch durch Herabdrückung
der Gehälter auf die Angestellten abgewälzt, während den
grössten Teil die Consumenten zu tragen haben werden.
Letzteres kann nicht allzu schwer bewerkstelligt werden
bei der bekannten Taktik der Warenhäuser, solche Artikel,
deren Wert auch das nicht warenkundige Publikum kennt,
recht billig zu verkaufen, und sich solche Waren, deren
Preiswürdigkeit vom grossen Publikum nicht leicht kontrolliert
werden kann, um so teurer bezahlen zu lassen. In
dieser Beziehung würde also eine übermässige Besteuerung
das unreelle Geschäftsgebahren der Bazare noch fördern.
Wenn trotzdem eine kräftige Besteuerung den Warenhäusern
ihren Standpunkt immerhin etwas erschweren kann, so
*) Vgl. Ber. d. Hk. v. Schwaben 1899, p. 6 und 1903, p. 10. Über die
Fabrikation von Baumwollwaren. Die Fabrikanten müssen in Gestalt von
„Umsatzbonus“ einen Teil der Steuer tragen. Aus einer zur Bekleidungsindustrie
gehörigen Branche wird mitgeteilt, dass der „Verband deutscher
Warenhäuser“ infolge seiner kräftigen Organisation imstande sei, den
Fabrikanten die lästigsten Bedingungen aufzuerlegen; so werde die erhöhte
Besteuerung längst nicht mehr von den Warenhäusern, sondern von
der Industrie getragen.“
In einer Sitzung des Münchner Magistrats (Juni 1904) wird ebenfalls
darauf hingewiesen, dass die Warenhäuser die Steuern auf die Lieferanten
abwälzen, indem sie sich Skonto gewähren lassen — „ein Vorgang,
der aus den Büchern nicht zu erweisen ist.“