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wird (Vermögenssteuerfreiheit bis 6000 Mk., event, wenn
das Jahreseinkommen des Besitzers 900 Mk. nicht übersteigt,
bis zu 20 000 Mk.), kommt in Bayern noch eine unverhältnismässig
bedeutende N. A. dazu, die durchschnittlich
bei weniger als 500 Mk. Ertrag das 11 fache, bei 500—750 Mk.
das 7 fache, bei 750—1050 Mk. das 3 fache, bei 1050—1600
das 2 fache der B. A. beträgt und bei 2400 Mk. der B. A.
gleichkommt.') Doch werden in Bayern weitaus die meisten
kleinen Gewerbetreibende nicht nach dem Ertrag, sondern
nach äusseren Merkmalen eingesteuert. In der Finanzperiode
1900/1 bezw. 1902/3 wurden z. B. in der niedersten Klasse
der N. A. nach Art. 7 (Ertrag) besteuert 43141 bezw. 46046
Pflichtige mit einer Gesamtbetriebsanlage von 469 063 Mk.
bezw. 475375 Mk. (durchschnittlich 10,87 Mk. bezw. 10,32
Mk. pro Kopf), nach Art. 6 dagegen 147 700 bezw. 148 268
Pflichtige mit 297 855 Mk. bezw. 283 869 Mk. B. A. (durchschnittlich
2,02 Mk. bezw. 1,92 Mk. pro Kopf). Die nach
Art. 6 Besteuerten der Abt. A (Handwerk) zahlten durchschnittlich
3,01 Mk. bezw. 2,91 Mk., der Abt. B (Handel)
3,38 Mk. bezw. 2,61 Mk. Steuer (N. A. und B. A). Die
Mehrzahl der kleinen gewerblichen Steuerzahler ist also,
was die direkte Staatssteuer betrifft, den preussischen Gewerbetreibenden
gegenüber im Vorteil.
Bei den mittleren Betrieben (2 400—10 000 Mk. Ertrag)
nähert sich die Höhe der bayrischen Steuer allmählich
der preussischen, um sie dann bei grossen Betrieben zu
überholen. Bei ganz grossen Betrieben (über 100000
Mk. Ertrag) beträgt die bayr. Ertrags Steuer 3 i/g %, die
preussische Einkommensteuer 4"^,; bei diesen ist also die
preussische Steuer höher, umso mehr als bei diesen grossen
Unternehmungen auch die preussische Vermögenssteuer
höher ist als die bayrische N. A. (Höchstsatz 250 Mk).
Etwas anders sieht sich allerdings die Sache an, wenn
man bedenkt, dass die meisten dieser grossartigen Betriebe
Aktiengesellschaften sind und diesen in Preussen gestattet
ist, ausser den Tantiemen der Aufsichtsräte noch 31/2%
des Aktienkapitals vom Ertrag abzuziehen.
') Berechnet nach den Angaben des Stat. Bur. Tab. 34. 1901 u. 1903.