Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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diesem Bericht wären zwischen dem 8. März und 10. Sep 
tember 1799 in Hamburg im ganzen 441 mit Zucker oder 
Kaffee beladene Schiffe eingelaufen, wovon nur 211 aus Grofs- 
britannien, dagegen 146 aus den Vereinigten Staaten, der Best 
aus anderen Ländern stammten. Diese Abnahme der britischen 
Schiffe hätte veranlafst, dafs die ermäfsigten englischen Zucker 
ausfuhrzölle und -prämien auf ihren alten Stand gebracht 
wurden ; doch wäre es zu spät geschehen ; der Handel hätte 
bereits andere Bahnen eingeschlagen. — 
3. Die Kontinentalsperre. 
Der britische Kolonialhandel und die britische Plantagen 
wirtschaft hätte nicht so starke Einbufse erleiden können, 
wenn ihnen nicht durch die Kontinentalsperre seit dem An 
fang des neuen Jahrhunderts der Absatz in Europa so er 
heblich erschwert worden wäre. 
Die Kontinentalsperre hat nicht erst am 21. November 
1806, als Napoleon das berühmte Berliner Edikt erliefs, das 
Licht der Welt erblickt; dann wäre sie für die Abolition zu 
spät gekommen. Ihr Ursprung ist beträchtlich älter und kann 
in gewissem Sinne sogar bis auf Colbert zurückgeführt werden 
(Kiefselbach, S. 63, auch für das folgende). Sie ist begründet 
in dem wirtschaftlichen Antagonismus zwischen England und 
Frankreich, wie er in der französischen Revolution und den 
sich daraus entwickelnden Kriegen zutage trat. Unter der Re 
gierung Ludwigs XVI. hatten sich die wirtschaftlichen Gegen 
sätze zwischen England und Frankreich unter dem Einflufs 
des freihändlerischen französischen Grundadels etwas gemäfsigt. 
Die Revolution von 1789, welche in ökonomischer Hinsicht 
den Sieg des französischen Handels- und Industriekapitals 
über den feudalen Grundbesitz bedeutete, belebte wieder den 
wirtschaftlichen Gegensatz zu England. 1793 sah sich der 
Nationalkonvent genötigt, auf das für die französischen Han 
delsinteressen einzig angemessene Prohibitivsystem zurück 
zugreifen. Im Oktober 1796 wurde das Verbot des französi 
schen Marktes für alle englischen Waren, am 4. Januar 1798 
die Konfiskation derselben beschlossen. „Mit diesem Akte,“ 
schrieb damals das Direktorium an den Rat der Fünfhundert, 
„nimmt der Krieg gegen England endlich seinen rechten Cha 
rakter an“ (Kiefselbach, S. 73). Die Schutzmafsregeln er 
streckten sich unter anderem auch auf den französischen 
Kolonialhandel. Allerdings wurden sie, bis Napoleon zur Re 
gierung kam, lax genug durchgeführt. Dann aber nahm das 
Absperrungssystem und der Ausschlufs britischer Kolonial 
waren eine ernsthaftere Gestalt an. Überall bildeten sich 
englandfeindliche Koalitionen, welche britischen Schiffen die 
Landung oder das Löschen ihrer Waren verboten. Der nor 
dische Neutralitätsbund, welcher Rufsland, Dänemark, Preufsen
	        
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