Object: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

öffentlichen Wohlfahrts: 
pflege. 
Für die Berechnung kommen mit- 
hin nur diejenigen Belastungen in 
Betracht, die durch die Sozial- 
versicherung einschließ- 
lich Erwerbslosenfür-: 
sorge jährlich aufgebracht wer: 
den, also die Belastungen durch die 
Krankenversicherung, die Invaliden- 
versicherung, die Angestelltenver- 
sicherung, die Unfallversicherung, 
lie knappschaftliche Pensionsver: 
sicherung und die Erwerbslosenfür- 
sorge. 
2. Um die Frage zu beantworten, 
welche Belastungen der Wirtschaft 
aus dieser Sozialversicherung ent: 
stehen, kann man nicht die tatsäch: 
lich entstandenen Ausgaben 
aines Jahres zugrunde legen, sondern 
man hat vielmehr diejenigen Beträge 
zusammenzustellen, die als Beiträge 
zus der Wirtschaft gezogen werden. 
Eine Betrachtung lediglich der Aus: 
zabenseite würde insofern ein 
falsches Bild ergeben, als aus der 
Wirtschaft mehr Beträge herausge: 
zogen werden, die außer den reinen 
Ausgaben für soziale Hilfeleistung 
und Verwaltung zu Rückstellungen 
Verwendung finden, 
3. Die absolute Höhe dieser der 
Wirtschaft entnommenen Beträge 
ist zeitlich nicht konstant. Durch 
das gegenwärtige Beitragssystem — 
Erhebung der Beiträge nach Prozent: 
sätzen des Arbeitslohnes — muß 
sine Erhöhung des allgemeinen 
Lohn: und Gehaltsniveaus automa- 
tisch Rückwirkungen zeigen auf die 
ıbsolute Höhe der Beitragsbelastung. 
Ferner sind die Beiträge zu den ein: 
zelnen Versicherungszweigen ver: 
inderlich und gegenüber dem Jahre 
1924 auch tatsächlich im Jahre 1925 
verändert worden. Außerdem wer: 
den die gegenwärtig noch in Vor: 
bereitung befindlichen Gesetzent- 
vürfe im Falle ihrer Annahme: 
veitere Mehrlasten bringen. ; 
Es sind mithin den folgenden 
‚iffernmäßigen Zusammenstellungen 
iber die Höhe der Soziallasten ver: 
ichiedene Zeitpunkte zugrunde zu 
agen, und zwar 
ı) die Belastung des Jahres 1924, 
ı) die Belastung nach dem Stande 
vom 1. April 1925, 
die Mehrbelastung durch die in 
der zweiten Hälfte des Jahres 
1925 vom Reichstag verabschie- 
deten Gesetze, 
die in Aussicht stehende Mehr: 
belastung durch die gegenwärtig 
noch in Beratung befindlichen 
Gesetzentwürfe. 
4. Neben der Feststellung der ab: 
‚oOluten Höhe der sozialen Belastun- 
jen kommt deren relative Betrach- 
ung in Frage. Es kommt hier zu» 
ächst ein Vergleich zur Lohn: 
Jımme in Betracht. Hier läßt sich 
in zuverlässiger prozentualer Gez 
amtdurchschnitt für das ganze 
)jeutsche Reich schwer errechnen, 
veil- für den einzelnen Versiche: 
ungszweig die Beiträge sowohl in 
len einzelnen Bezirken, wie in den 
inzelnen Industrien völlig verschie: 
len sind und Schwankungen bis zu 
2 v.H. aufweisen. Der Gesamt: 
'urchschnitt der anteilmäßigen Be: 
astung des Arbeitslohnes durch die 
\ozialversicherung kann demnach 
‚ur, wie es auch seitens des Reichs: 
ırbeitsministeriums erfolgt ist, roh 
ieschätzt werden. Das Reichsarbeits- 
ninisterium beziffert ihn für das 
'ahr 1924 auf 10,9 v,H., und zwar 
uf 5,9 v.H. für den Arbeiter und 
0 v.H. für den Arbeitgeber. Die 
Jereinigung der Deutschen Arbeit: 
;eberverbände berechnet demgegen: 
‘ber auf der Basis Ende 1924 die 
jesamtbelastung auf durchschnitt: 
ıch 13 v.H., und zwar auf 6,5 v.H. 
ür den Arbeitnehmer und 6,5 v.H. 
für den Arbeitgeber. 
;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.