Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV  1.

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der  einzigen  Macht,  welche  sonst  die  Fähigkeit  dazu  besessen
hätte,  waren  die  Hände  gebunden.  Schon  am  22.  März  1794
war  ein  dem  englischen  Gesetz  vom  23.  Mai  1806  entsprechendes ­
  Verbot  des  von  amerikanischen  Untertanen,  Schiffen  oder
Kapitalien  in  die  fremdländischen  Kolonien  geführten  Sklavenhandels ­
  ergangen  (Blake,  S.  421),  und  im  Jahre  1787  hatte
der  Kongrefs  beschlossen,  den  gesamten  Sklavenhandel  vom
1.  Januar  1808  an  zu  verbieten  (ibid.,  S.  401  ff.).  Die  Einzelstaaten ­
  hatten  ihn  für  sich  bereits  sämtlich  in  den  1780er  und
1790er  Jahren,  zuletzt  Georgia  1798,  aufgegeben.  Wennschon
es  ein  offenes  Geheimnis  war,  dafs  die  Verbote  oft  übertreten
wurden  (Burghardt,  S.  85),  wennschon  Südkarolina  den
Handel  1804  plötzlich  wieder  erlaubte  (Blake,  S.  432)  und  er
noch  einmal  kurz  vor  Toresschlufs  von  1804—08  einen  Umfang ­
  von  etwa  jährlich  10000  Negern  (ibid.,  S.  445)  annahm,
so  war  ihm  doch  vom  Jahre  1808  ab  gesetzlich  ein  Ende  gesetzt. ­
  Die  britische  Regierung  hatte  die  Gewifsheit,  dafs  auch
von  dieser  Seite  nichts  mehr  zu  fürchten  war.  „Der  Sklavenhandel ­
  ist  ausschliefslich  ein  britischer,  kein  anderer“  (Fox,
H.  o.  C.,  6.  Juni  1804).  „Keine  andere  Nation  könnte  ihn
jetzt  aufnehmen  ;  daher  ist  die  Gelegenheit  zur  Abolition
günstig!“  (Chancellor  of  the  Exchequer,  ibid.)  „Dafs  wir  9 /io
des  Sklavenhandels  besäfsen,  sei  schon  möglich  usw  “
(Brooke,  ibid.).  Dafs  aber  England,  selbst  wenn  dem  nicht
so  gewesen  wäre,  keinen  Augenblick  vor  Gewaltmafsregeln
zurückgeschreckt  hätte,  bezeugen  die  Worte  des  späteren
Ministers  Lord  Grenville  im  Oberhause  am  16.  Mai  1806:
„Did  not  the  noble  and  learned  Lord  (Eldon)  see,  that  if  we
gave  up  the  trade,  it  was  not  possible  for  any  state  without
our  permission  to  take  it  up?  Did  we  not  ride  everywhere
unrivalled  on  the  ocean  !  Could  any  power  pretend  to  engross
this  trade,  while  we  commanded  from  the  shores  of  Africa  to
the  western  extremities  of  the  Atlantic?“  —  „Hätte  Napoleon
es  dennoch  gewagt,  den  Sklavenhandel  wieder  zu  beleben,  so
hätte  England,  nach  der  Meinung  der  damaligen  Zeit  zu  urteilen, ­
  nicht  gezögert,  Mafsregeln  zu  ergreifen,  um  zu  verhindern ­
  ,  dafs  Frankreich  auf  Kosten  seiner  Nachbarn  aus
diesem  allgemein  verurteilten  Handel  Vorteile  zog!“  (Renny,
S  313  )
Es  ergibt  sich  also,  dafs  es  falsch  ist,  England  als  einen
der  ersten  Abolitionsstaaten  zu  bezeichnen.  Faktisch  ist  es  einer
der  letzten  gewesen.  Mit  alleiniger  Ausnahme  Portugals  waien
ihm  alle  übrigen  Staaten  auf  dieser  Bahn  vorangeschritten.
England  hat  seinen  Anteil  am  Menschenhandel  erst  aufgegeben,
nachdem  die  anderen  Länder  den  ihrigen  sei  es  durch  freiwilligen ­
  Entschlufs  oder  durch  den  Zwang  der  Umstände
verloren  hatten.  Nur  indem  Frankreich,  Holland  und  Spanien
versäumten,  ihrer  tatsächlichen  Abolition  durch  ein  Gesetz  die
            
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