EC DL
Eine solche Verpflichtung könnte ohne weiteres von
jenen Mitgliedstaaten eingegangen werden, die bestimmten
Versicherungsträgern Anerkennung verleihen und sie
materiell unterstützen, jedoch ohne selbst die Initiative zur
Schaffung von Versicherungsträgern zu ergreifen. Kine
solche Verpflichtung würde kaum wirkungsvoll sein und
wenig dazu beitragen, die überwiegende Mehrzahl der
Arbeitnehmer unter Versicherungsschutz zu stellen. Die
seit etwa 50 Jahren in den verschiedenen Staaten mit
dem freiwilligen Hilfskassenwesen, sei es nun staatlich
gefördert oder nicht, gemachten Erfahrungen lassen diese
Zweifel als gegründet erscheinen.
Die Entscheidung über die der internationalen Rege-
lung der Krankenversicherung zu Grunde zu legende
Verpflichtung erscheint folgenschwer. Sie soll daher den
Gegenstand der ersten den Regierungen der Mitglied-
staaten vorzulegenden Frage bilden :
Sind Sie der Ansicht, dass ein von der Arbeitskonferenz
etwa anzunehmender Übereinkommensentwurf über die
Krankenversicherung für jeden Mitgliedstaat die Ver-
pflichtung beinhalten sollte, die Arbeitnehmer der Kranken-
versicherungspflicht zu unterstellen ?
Verneinendenfalles, welche Verpflichtung wäre Ihrer
Ansicht nach den Mitgliedstaaten in Vorschlag zu bringen,
um den Arbeitnehmern ausreichenden Versicherungsschutz
für den Krankheitsfall zu bieten ?