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XXV 1.
schränkung der von einem Schiff aufzunehmenden Negerzahl
würde wegen der auswärtigen Konkurrenz den Ruin des
britischen Sklavenhandels zur Folge haben, gelangte schliefs-
lich doch nach langen Diskussionen die sogenannte Dolbensche
Regulationsakte zur Annahme. Sie trat am 11. Juli 1788,
zunächst nur mit einjähriger Gültigkeit, in Kraft und besagte :
„Sklavenschiffe unter 150 Tonnen dürfen auf je drei Tonnen
nicht mehr als fünf Neger, solche von mehr als 150 Tonnen
nicht mehr als drei Neger auf je drei Tonnen einnehmen.
Kapitän und Schiffsarzt bekommen Prämien von 25—100 j£,
wenn sie auf der Überfahrt nicht mehr als 3—2% Verluste
haben“ (29. Geo. III. c. 66, f. III).
Unterdessen hatte die Untersuchung des königl. Komitees
ihren Fortgang genommen. Im Frühjahr 1789 wurde sie ab
geschlossen , und am 12. Mai 1789 war Wilberforce so weit,
dafs er ihr Ergebnis in wohlgesetzter Rede dem Unterhause
vortragen und zum Anlafs seines ersten Abolitionsantrages ver
wenden konnte.
Die Debatte hierüber war so erregt, wie sie nur sein
konnte. Die Mehrheit des Hauses neigte der Abolition zu.
Ihre Gegner indessen griffen die Zeugnisse des Privy Council
als unglaubwürdig an und setzten durch, dais ein Beschlufs
nicht eher gefafst werden sollte, als bis bessere Zeugnisse, und
zwar „at the bar of the House“ gehört worden wären. Das
bedeutete praktisch: Verschleppung des Antrages bis auf un
bestimmte Zeit. Doch wurde Dolbens Gesetz auf ein Jahr
verlängert.
Die Verzögerung kam nur der gegnerischen Partei zu
statten. Es fanden nämlich unterdessen Ereignisse statt, welche
die Abolition entschieden ungünstig beeinflufsten. Die fran
zösische Revolution nahm ein immer beunruhigenderes Aus
sehen an. Die Agitation der „Amis des Noirs“ , die anders
wie ihr englisches Vorbild, auch den Kampf gegen die ¡Sklaverei
führten und dadurch die Abolition in England verdächtigten,
die Erklärung der Menschenrechte und die dadurch verur
sachten Sklavenerhebungen in den französischen, aber auch
in den englischen Kolonien (z. B. auf Jamaika), gaben den
Pflanzern einen schicklichen Vorwand zu der Behauptung, dais
die Bestrebungen der Abolitionisten revolutionären Charakters
seien. Die Abolitionsgesellschaft wurde als ein Nest von
Jakobinern und Fanatikern hingestellt.
Unter diesen Umständen war es kein Wunder, dais Wilber
force, als er am 18. April 1791 nach Beendigung des Zeugen
verhörs seinen Antrag erneuert hatte, abermals mit 163 Stimmen
gegen 88 abgewiesen wurde.
Fern, sich durch die neue Niederlage beirren zu lassen,
verdoppelte das Abolitionskomitee seine Anstrengungen. Es
stellte bald fest, dafs sich die öffentliche Meinung, deren Inter-