Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV 1. 
schränkung der von einem Schiff aufzunehmenden Negerzahl 
würde wegen der auswärtigen Konkurrenz den Ruin des 
britischen Sklavenhandels zur Folge haben, gelangte schliefs- 
lich doch nach langen Diskussionen die sogenannte Dolbensche 
Regulationsakte zur Annahme. Sie trat am 11. Juli 1788, 
zunächst nur mit einjähriger Gültigkeit, in Kraft und besagte : 
„Sklavenschiffe unter 150 Tonnen dürfen auf je drei Tonnen 
nicht mehr als fünf Neger, solche von mehr als 150 Tonnen 
nicht mehr als drei Neger auf je drei Tonnen einnehmen. 
Kapitän und Schiffsarzt bekommen Prämien von 25—100 j£, 
wenn sie auf der Überfahrt nicht mehr als 3—2% Verluste 
haben“ (29. Geo. III. c. 66, f. III). 
Unterdessen hatte die Untersuchung des königl. Komitees 
ihren Fortgang genommen. Im Frühjahr 1789 wurde sie ab 
geschlossen , und am 12. Mai 1789 war Wilberforce so weit, 
dafs er ihr Ergebnis in wohlgesetzter Rede dem Unterhause 
vortragen und zum Anlafs seines ersten Abolitionsantrages ver 
wenden konnte. 
Die Debatte hierüber war so erregt, wie sie nur sein 
konnte. Die Mehrheit des Hauses neigte der Abolition zu. 
Ihre Gegner indessen griffen die Zeugnisse des Privy Council 
als unglaubwürdig an und setzten durch, dais ein Beschlufs 
nicht eher gefafst werden sollte, als bis bessere Zeugnisse, und 
zwar „at the bar of the House“ gehört worden wären. Das 
bedeutete praktisch: Verschleppung des Antrages bis auf un 
bestimmte Zeit. Doch wurde Dolbens Gesetz auf ein Jahr 
verlängert. 
Die Verzögerung kam nur der gegnerischen Partei zu 
statten. Es fanden nämlich unterdessen Ereignisse statt, welche 
die Abolition entschieden ungünstig beeinflufsten. Die fran 
zösische Revolution nahm ein immer beunruhigenderes Aus 
sehen an. Die Agitation der „Amis des Noirs“ , die anders 
wie ihr englisches Vorbild, auch den Kampf gegen die ¡Sklaverei 
führten und dadurch die Abolition in England verdächtigten, 
die Erklärung der Menschenrechte und die dadurch verur 
sachten Sklavenerhebungen in den französischen, aber auch 
in den englischen Kolonien (z. B. auf Jamaika), gaben den 
Pflanzern einen schicklichen Vorwand zu der Behauptung, dais 
die Bestrebungen der Abolitionisten revolutionären Charakters 
seien. Die Abolitionsgesellschaft wurde als ein Nest von 
Jakobinern und Fanatikern hingestellt. 
Unter diesen Umständen war es kein Wunder, dais Wilber 
force, als er am 18. April 1791 nach Beendigung des Zeugen 
verhörs seinen Antrag erneuert hatte, abermals mit 163 Stimmen 
gegen 88 abgewiesen wurde. 
Fern, sich durch die neue Niederlage beirren zu lassen, 
verdoppelte das Abolitionskomitee seine Anstrengungen. Es 
stellte bald fest, dafs sich die öffentliche Meinung, deren Inter-
	        
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