Contents: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

196 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel. 
eigene Ehre betonte, zugleich schon das öffentliche Interesse, und 
erfreute sich deshalb zur Durchführung ihrer Maßregeln der 
öffentlichen Zwangsgewalt. Indem sie sich aber bis zu dieser 
Höhe entwickelte, trat sie zugleich auch nach einer ganz andern 
Seite hin, und viel mehr noch, als bisher, den öffentlichen 
städtischen Aufgaben näher. Wie einst die Untergemeinden der 
Stadt und deren Vorsteher, so wurden jetzt die Zünfte zur 
städtischen Verwaltung herangezogen, nicht bloß in der Ge— 
werbepolizei, auch zu finanziellen Zwecken, vor allem aber auf 
militärischem Gebiete. Die Zeit war längst im Schwinden be— 
griffen, wo die patrizischen Ritter die einzige kriegerische Klasse 
der städtischen Bevölkerung gewesen waren; schon im Beginn 
des 14. Jahrhunderts ist das städtische Rittertum mehr eine 
gesellschaftliche, als eine militärische Institution; und bereits 
in den Schlachten von Hausbergen, Worringen und Kortrijk war 
der Spieß des bürgerlichen Fußgängers der ritterlichen Lanze 
des Landadels ebenbürtig entgegengetreten. Als Krieger zu 
Fuß aber konnten die zünftigen Handwerker besser, als die 
Mitglieder irgend sonst welcher Genossenschaften verwendet 
werden; sie kannten sich, sie hielten zusammen im Drang des 
Kampfes, sie waren befehlsgewöhnt, sie wohnten zumeist örtlich 
in einer Gasse der Stadt zusammen: Ein Glockenschlag rief sie 
auf die Mauern der Stadt. Ja selbst die Thatsache, daß sie im 
mobilen Heer, auf weite Unteruehmungen fern von Haus und 
Werkstatt weniger verwendungsfähig waren, schlug einstweilen 
zu ihren Gunsten aus; denn noch auf Generationen hin, bis zur 
vollen Wirkung der neuen Erfindung des Schießpulvers, war 
die Verteidigung hinter den Stadtmauern jedem offenen Angriff 
weit überlegen. 
Konnte nun den Zünften ihre steigende wirtschaftliche Be— 
deutung, ihre gesellschaftliche Hebung, ihre Überlegenheit auf 
kriegerischem Gebiete gegenüber dem Verfall der Geschlechter 
verborgen bleiben? In dem stetig erweiterten Kreise ihrer 
Selbstverwaltung hatten sie der Wirklichkeit entsprechend zu 
sehen gelernt; ihnen war auch der sittliche und administrative 
Ruin der Stadtherrschaft kein Geheimnis; und sie trauten sich 
wohl zu, Besseres an die Stelle zu setzen.
	        
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