Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV 1. 
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hatten schließlich Erfolg. Das einzige, was geschehen konnte, 
geschah. Seit 1793 wurde von den westindischen Gouver 
neuren ausnahmsweise, aber doch jährlich mit ziemlicher Regel- 
mäfsigkeit, das eben erst erlassene Schiffahrtsgesetz von 1788 
aufser Kraft gesetzt und die britischen Häfen in Westindien 
für amerikanische Schiffe geöffnet (Edwards VI, ch. IV). Die 
Gouverneure mufsten dafür jedesmal die Indemnität des Parla 
ments nachsuchen, die ihnen zwar ungern, aber notgedrungen 
erteilt wurde. Das bedeutete faktisch den Bruch mit der 
Navigationsakte. Um die Ernährung Westindiens durch die 
Sendungen aus den Vereinigten Staaten noch sicherer zu stellen, 
bot ihnen die Londoner Regierung (1794, 19. Nov.) einen 
Freundschafts-Handels- und Schiffahrtsvertrag an, nach dessen 
12. Artikel amerikanische Schiffe unter 70 Tonnen in den 
britisch-westindischen Häfen für die Dauer des Krieges zu 
denselben Bedingungen zugelassen werden sollten wie die 
britischen — eine Mafsregel, zu welcher der Report der Ja 
maica Assembly 1800 (Southey III, S. 109) meint: „Were it 
not for this intercourse, this country (= Jamaika) must have 
been reduced to the greatest distresses.“ Äufserst charakte 
ristisch für den englischen Handelsneid war die Zusatzbestim 
mung des 12. Artikels dieses „Jay“-Vertrages 1 , dafs die Ver 
einigten Staaten die Wiederausfuhr von Zucker, Kakao, Kaffee, 
Baumwolle u. a, die aus Britisch-Westindien stammten, nicht 
gestatten sollten (Edwards ebendaselbst, auch Pitkin, S. 179 
und Kiefselbach, S. 59). Damit sollte verhindert werden, dafs 
die Amerikaner britische Kolonialwaren nach Europa führten 
und dort den englischen Kaufleuten Konkurrenz bereiteten. 
Die Vereinigten Staaten lehnten diesen Zusatzartikel ab. Der 
Vertrag kam 1794 ohne ihn zustande und bestand bis nach 
dem Frieden von Amiens (Pitkin, S. 160 und 179). — 
Unterdessen strebte Grofsbritannien mit rücksichtsloseren 
Mitteln darnach, seine frühere Geltung zur See wieder 
zugewinnen. Seitdem es sich seiner Übermacht über die fran 
zösische Flotte bewufst geworden war, kaperte es auch neu 
trale Schiffe, welche mit den französischen Inseln Verkehr 
pflogen. Den elastischen Begriff „Kontrebande“ dehnte es auf 
alle Güter aus, mit denen letztere ihre Plantagenwirtschaft 
aufrecht erhalten konnten. Den Grundsatz „Frei Schiff, frei 
Gut“ erkannte England nicht an. Feindliche Häfen wurden 
für „blockiert“ erklärt, wenn auch nur eine einzige Fregatte 
davor kreuzte. Jeder amerikanische Matrose, der auf einem 
französischen Kauffarteifahrer diente, sollte als „Seeräuber 
gehenkt werden, da er, falls vor 1783 geboren, noch als 
britischer Untertan betrachtet wurde! (Kiefselbach, S. 58). 
Die Unionsstaaten, machtlos und uneinig wie sie waren, 
1 So genannt nach dem amerikanischen Unterhändler Mr. Jay.
	        
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