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hatten schließlich Erfolg. Das einzige, was geschehen konnte,
geschah. Seit 1793 wurde von den westindischen Gouver
neuren ausnahmsweise, aber doch jährlich mit ziemlicher Regel-
mäfsigkeit, das eben erst erlassene Schiffahrtsgesetz von 1788
aufser Kraft gesetzt und die britischen Häfen in Westindien
für amerikanische Schiffe geöffnet (Edwards VI, ch. IV). Die
Gouverneure mufsten dafür jedesmal die Indemnität des Parla
ments nachsuchen, die ihnen zwar ungern, aber notgedrungen
erteilt wurde. Das bedeutete faktisch den Bruch mit der
Navigationsakte. Um die Ernährung Westindiens durch die
Sendungen aus den Vereinigten Staaten noch sicherer zu stellen,
bot ihnen die Londoner Regierung (1794, 19. Nov.) einen
Freundschafts-Handels- und Schiffahrtsvertrag an, nach dessen
12. Artikel amerikanische Schiffe unter 70 Tonnen in den
britisch-westindischen Häfen für die Dauer des Krieges zu
denselben Bedingungen zugelassen werden sollten wie die
britischen — eine Mafsregel, zu welcher der Report der Ja
maica Assembly 1800 (Southey III, S. 109) meint: „Were it
not for this intercourse, this country (= Jamaika) must have
been reduced to the greatest distresses.“ Äufserst charakte
ristisch für den englischen Handelsneid war die Zusatzbestim
mung des 12. Artikels dieses „Jay“-Vertrages 1 , dafs die Ver
einigten Staaten die Wiederausfuhr von Zucker, Kakao, Kaffee,
Baumwolle u. a, die aus Britisch-Westindien stammten, nicht
gestatten sollten (Edwards ebendaselbst, auch Pitkin, S. 179
und Kiefselbach, S. 59). Damit sollte verhindert werden, dafs
die Amerikaner britische Kolonialwaren nach Europa führten
und dort den englischen Kaufleuten Konkurrenz bereiteten.
Die Vereinigten Staaten lehnten diesen Zusatzartikel ab. Der
Vertrag kam 1794 ohne ihn zustande und bestand bis nach
dem Frieden von Amiens (Pitkin, S. 160 und 179). —
Unterdessen strebte Grofsbritannien mit rücksichtsloseren
Mitteln darnach, seine frühere Geltung zur See wieder
zugewinnen. Seitdem es sich seiner Übermacht über die fran
zösische Flotte bewufst geworden war, kaperte es auch neu
trale Schiffe, welche mit den französischen Inseln Verkehr
pflogen. Den elastischen Begriff „Kontrebande“ dehnte es auf
alle Güter aus, mit denen letztere ihre Plantagenwirtschaft
aufrecht erhalten konnten. Den Grundsatz „Frei Schiff, frei
Gut“ erkannte England nicht an. Feindliche Häfen wurden
für „blockiert“ erklärt, wenn auch nur eine einzige Fregatte
davor kreuzte. Jeder amerikanische Matrose, der auf einem
französischen Kauffarteifahrer diente, sollte als „Seeräuber
gehenkt werden, da er, falls vor 1783 geboren, noch als
britischer Untertan betrachtet wurde! (Kiefselbach, S. 58).
Die Unionsstaaten, machtlos und uneinig wie sie waren,
1 So genannt nach dem amerikanischen Unterhändler Mr. Jay.