Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV  1.

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hatten  schließlich  Erfolg.  Das  einzige,  was  geschehen  konnte,
geschah.  Seit  1793  wurde  von  den  westindischen  Gouverneuren ­
  ausnahmsweise,  aber  doch  jährlich  mit  ziemlicher  Regelmäfsigkeit,
  das  eben  erst  erlassene  Schiffahrtsgesetz  von  1788
aufser  Kraft  gesetzt  und  die  britischen  Häfen  in  Westindien
für  amerikanische  Schiffe  geöffnet  (Edwards  VI,  ch.  IV).  Die
Gouverneure  mufsten  dafür  jedesmal  die  Indemnität  des  Parlaments ­
  nachsuchen,  die  ihnen  zwar  ungern,  aber  notgedrungen
erteilt  wurde.  Das  bedeutete  faktisch  den  Bruch  mit  der
Navigationsakte.  Um  die  Ernährung  Westindiens  durch  die
Sendungen  aus  den  Vereinigten  Staaten  noch  sicherer  zu  stellen,
bot  ihnen  die  Londoner  Regierung  (1794,  19.  Nov.)  einen
Freundschafts-Handels-  und  Schiffahrtsvertrag  an,  nach  dessen
12.  Artikel  amerikanische  Schiffe  unter  70  Tonnen  in  den
britisch-westindischen  Häfen  für  die  Dauer  des  Krieges  zu
denselben  Bedingungen  zugelassen  werden  sollten  wie  die
britischen  —  eine  Mafsregel,  zu  welcher  der  Report  der  Jamaica ­
  Assembly  1800  (Southey  III,  S.  109)  meint:  „Were  it
not  for  this  intercourse,  this  country  (=  Jamaika)  must  have
been  reduced  to  the  greatest  distresses.“  Äufserst  charakteristisch ­
  für  den  englischen  Handelsneid  war  die  Zusatzbestimmung ­
  des  12.  Artikels  dieses  „Jay“-Vertrages  1 ,  dafs  die  Vereinigten ­
  Staaten  die  Wiederausfuhr  von  Zucker,  Kakao,  Kaffee,
Baumwolle  u.  a,  die  aus  Britisch-Westindien  stammten,  nicht
gestatten  sollten  (Edwards  ebendaselbst,  auch  Pitkin,  S.  179
und  Kiefselbach,  S.  59).  Damit  sollte  verhindert  werden,  dafs
die  Amerikaner  britische  Kolonialwaren  nach  Europa  führten
und  dort  den  englischen  Kaufleuten  Konkurrenz  bereiteten.
Die  Vereinigten  Staaten  lehnten  diesen  Zusatzartikel  ab.  Der
Vertrag  kam  1794  ohne  ihn  zustande  und  bestand  bis  nach
dem  Frieden  von  Amiens  (Pitkin,  S.  160  und  179).  —
Unterdessen  strebte  Grofsbritannien  mit  rücksichtsloseren
Mitteln  darnach,  seine  frühere  Geltung  zur  See  wiederzugewinnen. ­
  Seitdem  es  sich  seiner  Übermacht  über  die  französische ­
  Flotte  bewufst  geworden  war,  kaperte  es  auch  neutrale ­
  Schiffe,  welche  mit  den  französischen  Inseln  Verkehr
pflogen.  Den  elastischen  Begriff  „Kontrebande“  dehnte  es  auf
alle  Güter  aus,  mit  denen  letztere  ihre  Plantagenwirtschaft
aufrecht  erhalten  konnten.  Den  Grundsatz  „Frei  Schiff,  frei
Gut“  erkannte  England  nicht  an.  Feindliche  Häfen  wurden
für  „blockiert“  erklärt,  wenn  auch  nur  eine  einzige  Fregatte
davor  kreuzte.  Jeder  amerikanische  Matrose,  der  auf  einem
französischen  Kauffarteifahrer  diente,  sollte  als  „Seeräuber
gehenkt  werden,  da  er,  falls  vor  1783  geboren,  noch  als
britischer  Untertan  betrachtet  wurde!  (Kiefselbach,  S.  58).
Die  Unionsstaaten,  machtlos  und  uneinig  wie  sie  waren,
1  So  genannt  nach  dem  amerikanischen  Unterhändler  Mr.  Jay.
            
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