Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

98  Sechstes  Kapitel.  Die  Entwicklung  der  römischen  Weltwirtschaft.
wichtigsten  Aufgaben  der  Pazifizierung  im  Gebiete  des  Mittelmeeres ­
  waren  so  am  Ende  der  Republik  bereits  vollendet.
Die  meisten  dieser  Feldzüge,  welche  leicht  erkennbare  wirtschaftliche ­
  Vorteile  im  Gefolge  hatten,  sind  Musterbeispiele  für  die  Theorie,
die  den  Krieg  unter  die  Erwerbsarten  rechnete  (Aristoteles,  Politik
ed.  Susem.  I,  3,8).  Dieser  Auffassung,  der  viele  Historiker  huldigten
(Dionys  v.  Halikarnaß  VI,  36),  entsprach  auf  dem  Gebiete  der
Privatwirtschaft  die  Koordinierung  von  Handel,  Raub,  Fischerei
und  Jagd  als  Erwerbsarten  (Aristoteles,  Politik,  ed.  Susem.  I,
3,  5).  Da  das  Beutemachen  in  den  Kriegen  der  Antike  Regel  war,
mußte  der  Kriegsdienst  mehr  als  ein  Recht  denn  als  eine  Pflicht
erscheinen.  Während  ursprünglich  die  in  den  Krieg  ziehenden  Klassen
mit  Gewinnbeteiligung  arbeiteten,  wobei  allmählich  gewisse  Klassen
sich  den  Hauptgewinn  aneigneten,  hat  man  späterhin  Kriegsproletarier ­
  angeworben,  das  Unternehmen  kapitalistisch  organisiert  und
die  Beute  den  Soldaten  durch  Tantiemen  zugebilligt,  während  der
Hauptgewinn  dem  Staate  zufiel.
Da  das  Beutemachen  eine  überaus  wichtige  Angelegenheit  war,
wurde  es  systematisch  geregelt  (Polybius  X,  2).  Im  allgemeinen
galt  der  Grundsatz,  daß  das  staatliche  Eigentum  an  den  siegenden
Staat  fiel  (Plutarch,  Marcellus  16),  das  Privateigentum  an
die  Soldaten  oder  die  Bürger  überhaupt.  Die  Autoren  erzählen
oft  sehr  breit  von  den  Streitigkeiten,  die  mit  der  Beuteverteilung
zusammengehangen  haben  sollen  (Livius  V,  20  f.).  Während  zu
Beginn  der  Republik  der  Kriegserwerb  vorwiegend  durch  die  Zentralstelle ­
  verteilt  wurde,  wurden  späterhin  die  einzelnen  Armeen
in  vielem  autonom,  was  auch  im  Interesse  der  Feldherrn  lag,  die
ihre  Armeen  zu  politischen  Zwecken  benötigten  (Plutarch,  Cäsar  17).
Es  scheint  in  Rom  durchschnittlich  jedes  zweite  Jahr  zu  einer  Verteilung ­
  von  Beute  gekommen  zu  sein,  so  daß  der  Kriegserwerb  für
einen  Teil  der  Bevölkerung  sicher  eine  regelmäßige  Einnahme  darstellte ­
  —  wurde  doch  der  Janustempel  bis  Augustus  (Livius  I,  19)
nur  einmal  geschlossen  (Florus  IV,  12).  Zuweilen  wurden  nur  die
siegreichen  Krieger  mit  Beute  bedacht,  die  manchmal  den  halben
Jahressold  und  darüber  betrug  (Livius  XLV,  45)  zuweilen  aber
auch  das  Volk  (Appian,  Bürgerkrieg  II,  102).  Wenn  Kriege  in
beutearmen  Gegenden  geführt  wurden,  so  z.  B.  in  Jllyrien,  mußte
sich  die  Regierung  dazu  verstehen,  auch  den  Siegern  in  diesen  Kämpfen ­
  ein  Beuteäquivalent  auszuzahlen,  so  daß  eine  Art  Minimalbeuteertrag ­
  im  Falle  des  Sieges  für  die  Soldaten  garantiert  wurde.
            
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