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A. Allgemeines über das Rechnungswesen des
Bankbetriebes.
I. Wesen und Aufgabe der Banken.
Banken sind Unternehmen, die Geld-, Kredit- und ähn-
liche Geschäfte betreiben; sie sind Org ane des Zahlungs-
verkehrs und der Kreditvermittlung.
Die ersten Banken waren reine G eldbanken, die sich mit der
Geldverwahrung gegen Forderung einer Aufbewahrungsgebühr , den
Geldwechseln und der Vermittlung des Zahlungsverkehrs befaßten. Spä-
ter wurde die Kredit ver mittlung durch Ansammlung von Depo-
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Tätigkeit. Im Zeitalter des Großbetriebs, der unpersönlichen Kapi-
talgesellschaften und des Aufschwunges der Börse übernahmen die Ban-
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lung im deutschen Bankwesen geführt.
Unter dem Namen Kreditbanken (Handels- und Indu-
striebanken) pflegt man jene Institute zusammenzufassen, die
alle Arten von Bankgeschäften mit Ausnahme der Notenausgabe
und des Hypothekengeschäfts betreiben. Sie befassen sich mit der
Zahlungsvermittlung und dem Effektenverkehr und gewähren
kurzfristige Kredite aus den durch Depositenannahme zugeflossenen
fremden Geldern und aus eigenen Mitteln. Außerdem führen
sie durch die Technik des Emissionswesens, durch Bürgschaftsüber-
nahme und Akzeptgewährung dem Wirtschaftsleben indirekt Kapi-
talien zu. Ihre Geschäfte lassen sich wie folgt gliedern:
A. Das reguläre Bankgeschäft.
I. Passivgeschäfte.
" Depositenannahme.
.. Das passive Kontokorrentgesschäft.
II. Aktivg eschäfte.
) Rreditgewährung durch Verwendung eigener oder frem-
der Barmittel.
1. Das aktive Kontokorrentgeschäft.
2. Der Lombard- und der Reportkredit. (Diskontierung
von Buchforderungen.)
3. Der Wechseldiskontkredit.