Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

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Die Kultur der Gegenwart. 
rische (walisische) Literatur, d. Die komische und die bretonische Literatur: Ludwig 
Christian Stern. II. Die romanischen Literaturen. 1. Frankreich bis zum 
Ende des 15. Jahrhunderts. 2. Italien bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. 3. Die 
kastilische und portugiesische Literatur bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. 4. Frank 
reich bis zur Romantik. 5. Die übrige Romania bis zur Romantik. 6. Das 19. Jahr 
hundert: H.Morf. III. Die romanischen Sprachen: W. Meyer-Lübke. [VII u. 
499 S.] 1909. Geh. M. 12.—, in Leinw. geb. Ji 14.—. 
Eine Darstellung der romanischen Literaturen und Sprachen und ihrer Geschichte, aus- 
§ ehend von den diesen untergelagerten Literaturen der keltischen Stämme und ihrer 
prachen, die heute ,,halbverdorrte Reiser sind an einem einst gewaltigen indogermani 
schen Sprachstamme, der im 3. Jahrhundert v. Chr. seine grünen Äste vom Galaterland 
in Kleinasien über Mittel- und Westeuropa bis Kap Finisterre in Spanien und an die 
Küsten Donegals in Westirland ausbreitete“. Im Mittelpunkt steht die umfassende Be 
handlung der Literatur- und Sprachgeschichte der Romania, die neben dem germanischen 
und in steter, noch heute mannigfach lebendiger und fruchtbarer Wechselwirkung mit 
diesem den bedeutendsten europäischen Kulturkreis bildet, und unter dessen literarischer 
Führung das Abendland während fast sieben Jahrhunderten gestanden hat. Und ist 
heute an Stelle dieser Vormacht auch in die Literatur der freie Wettbewerb der Völker 
getreten, haben wir gelernt, Achtung vor dem Fremden und Liebe zum Eignen zu ver 
binden, stehen wir heute zugleich unter dem Zeichen der Heimatkunst und der Welt 
literatur, so darf eine Darstellung, wie jene Führung „erst beim mittelalterlichen Frankreich, 
hierauf beim Italien der Renaissance war, und dann, nachdem für kurze Zeit auch Spanien 
im Gefolge seiner Weltmachtstellung hervorgetreten war, zu Frankreich zurückkehrte, dem 
Frankreich des Klassizismus und der Aufklärung“, auf allgemeine Teilnahme rechnen. 
Teil II, Abt. 5, 1: Staat und Gesellschaft der neueren Zeit 
bis zur französischen Revolution. 
und Machtverschiebungen, b) Der moderne Staat und die Reformation, c) Die gesell 
schaftlichen Wandlungen und die neue Geisteskultur: F. von Bezold. II. Staat und Ge 
sellschaft des Zeitalters der Gegenreformation: E. Gothein. III. Staat und Gesellschaft 
zur Höhezeit des Absolutismus, a) Tendenzen, Erfolge und Niederlagen des Absolutis 
mus. b) Zustände der Gesellschaft, c) Abwandlungen des europäischen Staatensystems: 
R. Koser. (VH u. 349 S.] 1908. Geh. M. 9.—, in Leinwand geb. M. 11.—. 
Bietet eine Darstellung der staatlichen und kulturellen Entwicklung Westeuropas von der 
Zeit der Reformation, die zugleich „die Entstehungszeit der modernen Aufklärung und 
Naturwissenschaften“ ist, deren „führende Geister in ihrem Innersten das Bewußtsein 
einer neuen Ära tragen, deren Lauf mit ihnen einsetzt“, bis zum Beginn der großen 
Revolution aus der Feder der wohl besten Kenner der drei von ihr umfaßten Epochen, 
die alle deren mannigfaltige Entwicklungstendenzen zu jeweils einem einheitlichen Bilde 
zusammenfaßt und so ein wirkliches Verständnis dieser auch für die Gegenwart noch so 
bedeutsamen Zeiten zu vermitteln vermag. 
Teil II, Abt. 8: Systematische Rechtswissenschaft. à Recht^und 
der Rechtswissenschaft: R. Stammler. — Die einzelnen Teilgebiete: Privatrecht. Bürger 
liches Recht: R. Sohm. — Handels- und Wechselrecht: K. Gareis. — Versicherungs 
recht: V. Ehrenberg. — Internationales Privatrecht: L. v. Bar. — Zivilprozeßrecht: 
L. v. Seuffert. — Strafrecht und Strafprozeßrecht: F. v. Liszt. — Kirchenrecht: 
W. Kahl. — Staatsrecht: P. Laband. — Verwaltungsrecht. Justiz und Verwaltung: 
G. Anschütz. — Polizei-und Kulturpflege : E. Bernatzik. — Völkerrecht: F. v. Mar- ' 
titz. — Die Zukunftsaufgaben des Rechtes und der Rechtswissenschaft: R. Stammler. 
[X, LX u. 526 S.) 1906. Geh. M. 14.—, in Leinwand geb. M. 16.—. 
„Das in Deutschland geltende Recht in der unermeßlichen Summe der Einzelheiten darzustellen, 
war nicht die Aufgabe, die den Bearbeitern der verschiedenen Zweige der Rechtswissen 
schaft gestellt war. Wohl aber kam es darauf an, aus den Einzelheiten die beherrschenden 
Gedanken herauszulesen und die Grundsätze zu entwickeln, nach denen die heutige Welt 
ihr Recht gestaltet hat. Und da das Gewordene nur aus dem Gewesenen verstanden wird 
und im Gegenwärtigen die Keime des Kommenden ruhen, so haben sie den Blick auch in 
die Vergangenheit und Zukunft gerichtet. Alle Meister auf ihrem Gebiete, haben sie auch 
hier kleine Meisterwerke geschaffen, sachlich wie stilistisch.“ (Literarisches Zentralblatt.) 
Probeheft und Sonder-ProspektLLàààoL"!: 
Werkes, dem Autoren-Verzeichnis und mit Probestücken aus dem Werke) umsonst und 
postfrei vom Verlage B. Q.Teubner in Leipzig.
	        
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