Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

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Die  Kultur  der  Gegenwart.

rische  (walisische)  Literatur,  d.  Die  komische  und  die  bretonische  Literatur:  Ludwig
Christian  Stern.  II.  Die  romanischen  Literaturen.  1.  Frankreich  bis  zum
Ende  des  15.  Jahrhunderts.  2.  Italien  bis  zum  Ende  des  17.  Jahrhunderts.  3.  Die
kastilische  und  portugiesische  Literatur  bis  zum  Ende  des  17.  Jahrhunderts.  4.  Frankreich ­
  bis  zur  Romantik.  5.  Die  übrige  Romania  bis  zur  Romantik.  6.  Das  19.  Jahrhundert: ­
  H.Morf.  III.  Die  romanischen  Sprachen:  W.  Meyer-Lübke.  [VII  u.
499  S.]  1909.  Geh.  M.  12.—,  in  Leinw.  geb.  Ji  14.—.
Eine  Darstellung  der  romanischen  Literaturen  und  Sprachen  und  ihrer  Geschichte,  aus-§
 ehend  von  den  diesen  untergelagerten  Literaturen  der  keltischen  Stämme  und  ihrer
prachen,  die  heute  ,,halbverdorrte  Reiser  sind  an  einem  einst  gewaltigen  indogermanischen ­
  Sprachstamme,  der  im  3.  Jahrhundert  v.  Chr.  seine  grünen  Äste  vom  Galaterland
in  Kleinasien  über  Mittel-  und  Westeuropa  bis  Kap  Finisterre  in  Spanien  und  an  die
Küsten  Donegals  in  Westirland  ausbreitete“.  Im  Mittelpunkt  steht  die  umfassende  Behandlung ­
  der  Literatur-  und  Sprachgeschichte  der  Romania,  die  neben  dem  germanischen
und  in  steter,  noch  heute  mannigfach  lebendiger  und  fruchtbarer  Wechselwirkung  mit
diesem  den  bedeutendsten  europäischen  Kulturkreis  bildet,  und  unter  dessen  literarischer
Führung  das  Abendland  während  fast  sieben  Jahrhunderten  gestanden  hat.  Und  ist
heute  an  Stelle  dieser  Vormacht  auch  in  die  Literatur  der  freie  Wettbewerb  der  Völker
getreten,  haben  wir  gelernt,  Achtung  vor  dem  Fremden  und  Liebe  zum  Eignen  zu  verbinden, ­
  stehen  wir  heute  zugleich  unter  dem  Zeichen  der  Heimatkunst  und  der  Weltliteratur, ­
  so  darf  eine  Darstellung,  wie  jene  Führung  „erst  beim  mittelalterlichen  Frankreich,
hierauf  beim  Italien  der  Renaissance  war,  und  dann,  nachdem  für  kurze  Zeit  auch  Spanien
im  Gefolge  seiner  Weltmachtstellung  hervorgetreten  war,  zu  Frankreich  zurückkehrte,  dem
Frankreich  des  Klassizismus  und  der  Aufklärung“,  auf  allgemeine  Teilnahme  rechnen.
Teil  II,  Abt.  5,  1:  Staat  und  Gesellschaft  der  neueren  Zeit
bis  zur  französischen  Revolution.
und  Machtverschiebungen,  b)  Der  moderne  Staat  und  die  Reformation,  c)  Die  gesellschaftlichen ­
  Wandlungen  und  die  neue  Geisteskultur:  F.  von  Bezold.  II.  Staat  und  Gesellschaft ­
  des  Zeitalters  der  Gegenreformation:  E.  Gothein.  III.  Staat  und  Gesellschaft
zur  Höhezeit  des  Absolutismus,  a)  Tendenzen,  Erfolge  und  Niederlagen  des  Absolutismus. ­
  b)  Zustände  der  Gesellschaft,  c)  Abwandlungen  des  europäischen  Staatensystems:
R.  Koser.  (VH  u.  349  S.]  1908.  Geh.  M.  9.—,  in  Leinwand  geb.  M.  11.—.
Bietet  eine  Darstellung  der  staatlichen  und  kulturellen  Entwicklung  Westeuropas  von  der
Zeit  der  Reformation,  die  zugleich  „die  Entstehungszeit  der  modernen  Aufklärung  und
Naturwissenschaften“  ist,  deren  „führende  Geister  in  ihrem  Innersten  das  Bewußtsein
einer  neuen  Ära  tragen,  deren  Lauf  mit  ihnen  einsetzt“,  bis  zum  Beginn  der  großen
Revolution  aus  der  Feder  der  wohl  besten  Kenner  der  drei  von  ihr  umfaßten  Epochen,
die  alle  deren  mannigfaltige  Entwicklungstendenzen  zu  jeweils  einem  einheitlichen  Bilde
zusammenfaßt  und  so  ein  wirkliches  Verständnis  dieser  auch  für  die  Gegenwart  noch  so
bedeutsamen  Zeiten  zu  vermitteln  vermag.
Teil  II,  Abt.  8:  Systematische  Rechtswissenschaft.  à  Recht^und
der  Rechtswissenschaft:  R.  Stammler.  —  Die  einzelnen  Teilgebiete:  Privatrecht.  Bürgerliches ­
  Recht:  R.  Sohm.  —  Handels-  und  Wechselrecht:  K.  Gareis.  —  Versicherungsrecht: ­
  V.  Ehrenberg.  —  Internationales  Privatrecht:  L.  v.  Bar.  —  Zivilprozeßrecht:
L.  v.  Seuffert.  —  Strafrecht  und  Strafprozeßrecht:  F.  v.  Liszt.  —  Kirchenrecht:
W.  Kahl.  —  Staatsrecht:  P.  Laband.  —  Verwaltungsrecht.  Justiz  und  Verwaltung:
G.  Anschütz.  —  Polizei-und  Kulturpflege  :  E.  Bernatzik.  —  Völkerrecht:  F.  v.  Mar-  '
titz.  —  Die  Zukunftsaufgaben  des  Rechtes  und  der  Rechtswissenschaft:  R.  Stammler.
[X,  LX  u.  526  S.)  1906.  Geh.  M.  14.—,  in  Leinwand  geb.  M.  16.—.
„Das  in  Deutschland  geltende  Recht  in  der  unermeßlichen  Summe  der  Einzelheiten  darzustellen,
war  nicht  die  Aufgabe,  die  den  Bearbeitern  der  verschiedenen  Zweige  der  Rechtswissenschaft ­
  gestellt  war.  Wohl  aber  kam  es  darauf  an,  aus  den  Einzelheiten  die  beherrschenden
Gedanken  herauszulesen  und  die  Grundsätze  zu  entwickeln,  nach  denen  die  heutige  Welt
ihr  Recht  gestaltet  hat.  Und  da  das  Gewordene  nur  aus  dem  Gewesenen  verstanden  wird
und  im  Gegenwärtigen  die  Keime  des  Kommenden  ruhen,  so  haben  sie  den  Blick  auch  in
die  Vergangenheit  und  Zukunft  gerichtet.  Alle  Meister  auf  ihrem  Gebiete,  haben  sie  auch
hier  kleine  Meisterwerke  geschaffen,  sachlich  wie  stilistisch.“  (Literarisches  Zentralblatt.)

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