Beute, Sklaven, Handwerk und Handel.
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freie verschiedenster Art, teils unterworfene Stämme, die den
Boden bearbeiteten oder Gewerbe trieben, teils Fremde, die als
Beisassen sich angesiedelt hatten und vielfach Händler waren; sie
alle hatten keinen Anteil au den politischen Rechten, genossen aber
eine mehr oder weniger beschränkte Freiheit und konnten unter
gewissen Bedingungen ihr Recht finden. Die nicht sehr zahlreichen
Sklaven wurden entweder gekauft, besonders von phönikischen
Händlern (Odyssee XV, 482) oder im Kriege erbeutet (Ilias
XXI, 102). Das Verhältnis der Herren zu den Sklaven war meist
ein patriarchalisches, namentlich, wenn der Sklave im Hause aufgewachsen
oder gar vom Herrn selbst mit einer Sklavin erzeugt
worden war. Die Stellung der Sklaven entsprach vielfach derjenigen
unserer Knechte auf dem Lande, die gleichfalls ihr Lebenlang
ein und demselben Herrn dienen. Eine schlechte Behandlung wurde
erst den Plantagensklaven, den Fabriksklaven und den
Bergwerkssklaven zuteil (S. 73).
Soweit nicht eine Familie allein ein Gut bewirtschaftete, erfolgte
die Güterverteilung innerhalb des Herrschaftsbereiches eines Großgrundbesitzers,
indem die Abhängigen in voller Verpflegung standen.
Zwischen den einzelnen Wirtschaften kam es zu keinen: erheblichen
Austausch, tvenn auch mit Vieh und kostbaren Objekten
gelegentlich ein kleines Geschäft gemacht wurde. Da die einzelnen
Ansiedlungen eine ständige Bevölkerung hatten, halfen sich die
Nachbarn untereinander aus, was eine Art gewohnheitsrechtlichen
Tauschhandels auf Kredit darstellte. Die Metalle konnte sich freilich
der Landwirt nicht selbst erzeugen, er mußte sie auf dem Markte
kaufen, so vor allem das Eisen (Ilias XXIII, 635). Auch wurden
wohl die Metalle der Heimat verfrachtet und gegen Metalle anderer
Gegenden eingetauscht, was aber erst zu Ende dieser Epoche
allgemeiner geworden sein dürfte(Odyssee 1,185). Auch gab es frühzeitig
selbständige Schmiede und bald auch andere Handwerker
neben jenen, die auf den großen Gütern nur für den Herrn und
die unter seiner Hut Stehenden arbeiteten. Auch die Ärzte gehörten
dem Stande jener an, die sich jedem aus dem Volke zur Verfügung
stellten. Welche Wirtschaftsordnung dieser mit Privateigentum,
neben welchem Weideland und Herden als Gemeinschaftsbesitz
nur vereinzelt bestanden, vorausgegangen ist, ist heute noch Gegenstand
kontroverser Vermutungen.
Der älteste Handel scheint in Griechenland der Handel mit
Wertgegenständen gewesen zu sein, die man zur Anlegung eines