Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

50 Drittes Kapitel. Das Zeitalter der griechischen Kolonisation. 
Festlandsstaaten Getreide zu exportieren vermochte. Diese Arbeits 
teilung wurde in der nächsten Epoche noch erweitert. Von großer 
Wichtigkeit für die Griechen war, daß ihnen nun in immer steigen 
dem Maße Ägypten eröffnet wurde. Zwar waren griechische Ton 
gefäße schon in mykenischer Zeit nach Ägypten gelangt, aber wohl 
auf asiatischen Schiffen. Die ägyptische Interessensphäre ragte 
übrigens zeitweilig sehr weit ins Ägäische Meer hinein, als Ägyp 
ten das von Griechen und Phönikern besiedelte Cypern beherrschte 
(Herodot H, 182). Als in Naukratis im 6. Jahrhundert, vielleicht 
auch schon früher, den Griechen Stapelplätze und Quartiere er 
öffnet wurden, konnte man deutlich sehn, wie sehr die Kolonien 
vor allem den Welthandel in der Hand hatten. Nur Ägina war 
von den Staaten des Mutterlandes vertreten, eine Stadt, die fast 
ausschließlich dem Handel und ihrer günstigen Lage im Saronischen 
Golf ihre Bedeutung verdankte (Herodot VIH, 6). Diese Stadt 
suchte sich so dafür schadlos zu halten, daß die Städte Euböas und 
Korinth ihr in der Kolonisation überlegen waren. Von den klein 
asiatischen Städten waren unter anderen die Städte auf Rhodus 
vertreten, selbstverständlich auch Milet (Herodot II, 178). Kyrene 
stand ebenfalls mit den Ägyptern in Handelsbeziehung, nachdem 
es seine Unabhängigkeit bewahrt hatte (S. 36). Diese internatio 
nalen Beziehungen wurden durch religiöse Verbände aller Art unter 
stützt, die sich freilich wenig um die Politik kümmerten, und deren 
größte politische Leistung zunächst die Regelung des Kriegsrechtes 
war, das etwas gemildert wurde, sowie ja auch heute die internatio 
nalen Regelungen sich hauptsächlich bisher mit dieser unwesent 
lichsten Seite beschäftigt haben. Freilich wurde so manche Beziehung 
angebahnt, wenn auch in dieser Epoche die Griechen sich noch recht 
wenig als Einheit fühlen lernten. Höchstens besaß hier und da eine 
Stadt ein etwas größeres Gebiet, das einige Städte und Stämme 
umfaßte, oder herrschte über einige Kolonialstädte, meist aber war 
jede Stadt völlig autonom. Auch das internationale Privatrecht war 
noch wenig entwickelt, so daß Handelsgeschäfte, bei denen die Gegen 
leistung nicht sofort erfolgte, zunächst zu den Seltenheiten gehörten. 
Man begriff nur langsam, daß im kaufmännischen Leben Ver 
träge auf Kredit eine große Rolle zu spielen haben, und daß ein 
gedeihlicher Handelsverkehr nur möglich sei, wenn jedermann 
zu seinem Recht kommen könne. Die mächtigen Staaten setzten sich 
freilich für ihre Bürger ein und machten es wie die modernen 
Staaten minder kultivierten gegenüber, wenn ein paar europäische
	        
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