Full text: Sozialismus und Regierung

x* 
3 
Staaten bestimmte gesetzgeberische Vollmachten zweiter Ordnung 
überträgt. Die Gesellschaft dagegen ist der Inbegriff aller Beziehun 
gen ihrer Mitglieder in deren mannigfaltigen Betätigungen und Unter 
nehmungen und umspannt Einrichtungen wie die Familie, die der 
Staat nicht in sich schließt, obwohl er sie gesetzlich anerkennt. 
Spricht der Sozialist von dem Staate und der Staatshoheit, so unter 
stellt er demnach die politisch organisierte Gemeinschaft, die nicht nur 
durch eine oberste Inhaberin der Gewalt, sondern auch durch die 
munizipalen Vertretungskörperschaften handelt oder sich eines von 
der höchsten Staatsautorität geschaffenen Leitungsorgans bedient, 
um dem Willen dieser Autorität konkrete Wirklichkeit zu verleihen. 
Aber diese Begriffsbestimmung bedarf noch der Ergänzung. Diese 
Organisation der Gemeinschaft ist nicht einfach ein loses Gefüge ein 
zelner Personen, das sich für spezielle Zwecke bildet und sich nach 
deren Erfüllung auflöst. Es ist keine bloße Versammlung, sondern 
eine Form gemeinsamen Handelns, die, wie andere Institute mensch 
lichen Zusammenwirkens (Familie, Kirche), auf eine Geschichte zu 
rückschaut, in stetem Werden ist, zu einer Gewohnheit ward und von 
einem Zwecke, d. h. einer Idee erfüllt ist. Religion, nationale Er 
fahrung, wirtschaftliche und gewerbliche Entwicklung haben den 
Staat in eine Persönlichkeit verwandelt, die auf den Individualwillen 
wirkt, dessen Richtung und Beweggründe verändert. Die Staats 
persönlichkeit tritt also dem einzelnen Willen selbsttätig entgegen; 
der Einzelne als Gesellschaftsmitglied bewegt sich eben nicht in einem 
leeren Raume. Es ist deshalb ein Irrtum, zu glauben, daß der Staat 
nur eine Schöpfung der in ihm lebenden Personen sei oder auf Frei 
willigkeit der menschlichen Tätigkeit beruhe; auch die Vergangenheit 
hat an seinem Aufbau gearbeitet. Der Staat ist eine der Bedingungen 
der Willenshandlungen zusammenlebender Individuen. Wie die Ver 
richtungen der Körperzellen des Menschen von der Entwicklung des 
Menschenkörpers abhängen, so beeinflussen die sich am Staatskörper 
vollziehenden Wandlungen auch die Aktivität des Einzelnen, der ein 
Teil des Staates ist. Die Entwicklung des Staates wie des Einzelnen 
ist tatsächlich die Entwicklung beider. 
Die staatliche Organisation sollte daher als ein Organismus be 
trachtet werden. Doch sei dem nun wie ihm auch wolle, jedenfalls 
behauptet sich die Tatsache, daß die von politischen Theoretikern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.