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arbeitn nur einen Teil seiner Arbeit im Arbeitslöhne vergütet erhält,
während ein anderer, immer mehr anwachsender Teil unbezahlt bleibt,
dessen Ertrag der Unternehmer ohne Entgelt in der Gestalt des
Mehrwerts sich aneignet. Jeder, der auch nur etwas in den Geist
des Marx'schen Systems eingedrungen ist, weiß nun, daß dieser
Feststellung keinerlei ethische Färbung anhaftet, daß Marx sein Wertgesetz
ganz und gar nicht etwa entwickelt habe, um den Nachweis zu
führen, daß dem Arbeiter ein Teil seines Arbeitsertrages „nnrechtmäßigerweise"
vorenthalten, daß er vom Unternehnler „in schamloser
Weise" ausgebeutet werde (um daran etwa die sittliche Forderung
auf den „vollen Arbeitsertrag" zu knüpfen). Weiß, daß in dem ganzen
Marx'schen System (als solchem) „kein Gran Ethik" steckt; daß
auch das Wertgesetz keine andere Bedeutung hat als die übrigen
Lehren, nämlich die: den Beweis für die Behauptung zu führen, daß
unsere Wirtschaft sich mit Naturnotwendigkeit in einer bestimmten
Richtullg entwickle, die unausweichlich zum Sozialismus führen
müsse. Weiß, daß gerade in der Ablehnung aller ethischen Raisonnements
die spezifische Eigenart des Marx'schen Denkens liegt, daß
Marx besonders stolz darauf war, den Sozialismus nicht mit einem
Appell an die „ewige Gerechtigkeit" (wie Engels spottet), sondern
mit deul Nachweis eines natürlicheil Verlaufs der Ereignisse begründet
zu haben, nicht als ein Soll, sondern als ein Muß; daß
also in diesem Denkzusammenhangc eine ethisch orientierte Wcrtlehre
platter Unsinn sein würde. Tut alles nichts. Für sicher einen sehr
großeil Teil der Marxgläubigen hat der Meister den Nachweis erbracht:
daß die Arbeiter einen Teil ihrer Arbeit dem Unternehmerunbezahlt
zur Verfügung stellen müssen, daß das „Ausbeutung", niederträchtige.
gemeine Ausbeutung ist, und daß man die Hunde totschlagen
müsse. „Von Rechts wegen". Man lese noch heute die sozial-