Object: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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blissements. Dieser sogenannte Normalarbeitstag, zu dem man 
sich in Europa in einem allzu bescheidenen Stufengange, etwa 
von der Englischen Zehnstundenarbeit ausgehend, erheben will, 
hat einen ähnlichen Sinn, wie wenn man in einem eigentlichen 
Sklavereisystem die souveräne Machtübung der Herren durch 
allgemeine Staatsgesetzgobung einschränkt. Von zweiter und 
dritter Ordnung und blosse Milderungen der Eabrikskla- 
verei sind die Beschränkungen und Regelungen der Kinder- 
und Frauenarbeit. Diese polizeilichen Kleinigkeiten haben mit 
dem eigentlichen Socialismus sowenig zu schafien, dass von 
diesen Abfällen der Englischen Fabrikgesetzgebung auch alle 
rückläufigen, nur nicht grade aus betheiligten Fabricanten be 
stehenden Elemente, Parteien und doctrinaron Gruppen zu 
zehren pflegen. Auch die socialdemokratischo Steuerpolitiic, 
die sich auf möglichste Entfernung der indirecten und über 
haupt der gewöhnlichsten Consumtionssteuern sowie auf die 
Durchsetzung entschieden progi-essiver Einkommensteuern rich 
tet, kann nur als untergeordnetes Mittel gelten, von den Ab 
schwächungen derselben in den Händen anderer Richtungen 
und Doctrinen gar nicht zu reden. 
Man wird je länger je mehr auf das grosse Princip zu 
bauen haben, dass die Personen und nicht die Sachen die Ge 
sellschaft und den politischen Verband bilden sollen. Hiebei 
wird auch die individuelle Eigenthümlichkeit vollkommener als 
jemals zu ihrem Recht gelangen. Die Socialität wird die Indi 
vidualität, nämlich die Freiheit und Macht des Einzelnen, erst 
ernsthafter ausprägen. Sogar die. individuelle Pflicht und Ver 
antwortlichkeit wird sich steigern, wie es denn schon heute 
nur aus einer moralischen Schlaflheit erklärt werden kann, 
wenn einzelne socialistische Richtungen nur mit der Gattung 
und Art, aber nicht mit dem Einzelnen rechten wollen. Wo 
übermächtige Nothwendigkeiten das Individuum nur als willen 
loses Werkzeug gleichsam stossen und eine falsche Handlungs 
weise zur unumgänglichen Lebensbedingung machen, da möge 
immerhin für den Menschen in Durchschnittsvorhältnissen, dem 
kein Opfer seiner selbst zugemuthet werden kann, die indivi 
duelle Unzurechnungsfähigkeit als Regel gelten. Uobrigens ist 
es aber grade der Einzelne mit seinem Wissen und Wollen, 
an den man sich zu halten und von dem man zu fordern hat.
	        
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