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blissements. Dieser sogenannte Normalarbeitstag, zu dem man
sich in Europa in einem allzu bescheidenen Stufengange, etwa
von der Englischen Zehnstundenarbeit ausgehend, erheben will,
hat einen ähnlichen Sinn, wie wenn man in einem eigentlichen
Sklavereisystem die souveräne Machtübung der Herren durch
allgemeine Staatsgesetzgobung einschränkt. Von zweiter und
dritter Ordnung und blosse Milderungen der Eabrikskla-
verei sind die Beschränkungen und Regelungen der Kinder-
und Frauenarbeit. Diese polizeilichen Kleinigkeiten haben mit
dem eigentlichen Socialismus sowenig zu schafien, dass von
diesen Abfällen der Englischen Fabrikgesetzgebung auch alle
rückläufigen, nur nicht grade aus betheiligten Fabricanten be
stehenden Elemente, Parteien und doctrinaron Gruppen zu
zehren pflegen. Auch die socialdemokratischo Steuerpolitiic,
die sich auf möglichste Entfernung der indirecten und über
haupt der gewöhnlichsten Consumtionssteuern sowie auf die
Durchsetzung entschieden progi-essiver Einkommensteuern rich
tet, kann nur als untergeordnetes Mittel gelten, von den Ab
schwächungen derselben in den Händen anderer Richtungen
und Doctrinen gar nicht zu reden.
Man wird je länger je mehr auf das grosse Princip zu
bauen haben, dass die Personen und nicht die Sachen die Ge
sellschaft und den politischen Verband bilden sollen. Hiebei
wird auch die individuelle Eigenthümlichkeit vollkommener als
jemals zu ihrem Recht gelangen. Die Socialität wird die Indi
vidualität, nämlich die Freiheit und Macht des Einzelnen, erst
ernsthafter ausprägen. Sogar die. individuelle Pflicht und Ver
antwortlichkeit wird sich steigern, wie es denn schon heute
nur aus einer moralischen Schlaflheit erklärt werden kann,
wenn einzelne socialistische Richtungen nur mit der Gattung
und Art, aber nicht mit dem Einzelnen rechten wollen. Wo
übermächtige Nothwendigkeiten das Individuum nur als willen
loses Werkzeug gleichsam stossen und eine falsche Handlungs
weise zur unumgänglichen Lebensbedingung machen, da möge
immerhin für den Menschen in Durchschnittsvorhältnissen, dem
kein Opfer seiner selbst zugemuthet werden kann, die indivi
duelle Unzurechnungsfähigkeit als Regel gelten. Uobrigens ist
es aber grade der Einzelne mit seinem Wissen und Wollen,
an den man sich zu halten und von dem man zu fordern hat.