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wohnlich eine Zentralbank — geleistet wird, besteht entweder
in der Hinterlegung von Obligationen, meist jedoch in der
Diskontierung oder Uebernahme sogen. Schatzscheine oder besonders
zu diesem Behufe ausgestellter Anweisungen.
§ 6
Privat- und volkswirtschaftliche Bedeutung
a) Bedeutung für den Kunden
Wir haben im vorigen Kapitel den eigenartigen Charakter
des Kontokorrentkredites kennen gelernt. Welche Vorteile
sich zunächst dadurch für den Kreditnehmer ergeben, sollen
uns jetzt einige Beispiele veranschaulichen. Angenommen, es
ist jemand im Besitze eines Wechsels, welcher auf 10000 Mk.
lautet; er braucht jedoch davon bloss 4000 Mk. Würde er den
Wechsel bei der Bank diskontieren, so würde ihm ein Diskontverlust
erwachsen, und ausserdem hätte er für 6000 Mk. die
Sorge der Aufbewahrung. Er könnte allenfalls auch seinen
Zweck durch Lombardierung des Wechsels erreichen. Dieser
wird ihm dann bis zu einer gewissen Höhe belehnt; sollte er
aber einen höheren Betrag verlangen, so würde er vielleicht
abgewiesen werden. Solchen Schwierigkeiten ist er im Kontokorrentverkehr
nicht ausgesetzt. Hier braucht er nur für die
jeweils abgehobene Summe Zinsen zu vergüten, die allerdings
etwas höher bemessen werden, als der Diskonto vom entsprechenden
Wechselbetrag, jedoch durch die Annehmlichkeit,
jede Summe jederzeit zurückzahlen zu dürfen, sich in der
Wirkung niedriger stellen können. Sollte er eine etwas grössere
Summe vorübergehend benötigen, so wird sie ihm auch der
Kreditgeber nur in den seltensten Fällen verweigern. — Oder
es ist jemand im Besitze von Etfekten, z. B. von Aktien; würde
er dieselben, wenn er gerade vorübergehend Geld braucht,
veräussern,- so hätte er unter Umständen den Nachteil, dass
nach dem Verkaufe der Kurs der Papiere in die Höhe geht;
er müsste also im Rückkaufsfalle eine weit grössere Summe
dafür zahlen. Bei der Lombardierung dieser Effekten würde
er allerdings keinen Kursverlust erleiden, wohl aber möglicher