Metadata : Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

35

auf  die  Geschäftsanteilsgruppen  Mitglieder

über  400  bis  500  JL  1,53
,,  500  ,,  600  „  0,15
,,  600  „  800  „  0,oi
„  800  „  1  000  „  .  0,67
,,  1000  „  2  000  0,17
„  2  000  „  5  000  „  0,2i
„  5  000  „  10  000  „  0,os
„  10  000  M  0,oi

Mitglieder
u.  weitere
Geschäftsanteile ­

0,93
0,19
0,oi
0,43
0,09
0,io
0,02
0,oo.

Über  die  118gewerblichen  Rohstoffgenossenschaften
mit  4  523  Mitgliedern  und  über  die  743  landwirtschaftlichen
mit  63  084  Mitgliedern  mag  hervorgehohen  werden,  daß  in
den  niedrigsten  Geschäftsanteilsgruppen  bis  2  M  jene  gar  nicht,
diese  mit  85  Genossenschaften  und  14173  Mitgliedern  bei
33  247  weiteren  Geschäftsanteilen  vertreten  waren.  Die  gewerblichen ­
  Rohstoffgenossenschaften  haben  den  Geschäftsanteil
der  Mehrzahl  nach  zwischen  50  und  500  JO  festgesetzt;  bei
den  landwirtschaftlichen  Anden  sich  mehr  die  niedrigeren

Geschäftsanteile  vertreten,  wie  nachstehende  Übersicht  zeigt.
Von  je  100  landwirtschaftlichen  Rohstoffgenossenschaften  im
Königreich  Preußen  kamen

auf  die
Geschäftsanteilsgruppen

im
ganzen

m.  u.  H.

m.  u.  N.

m  b.  H.

bis  1  JL  .

5,79

6,05

—

5,66

über  1

bis

2  JL  .

5,65

2,49

—

7,63

9
55  Ä

5  .

33,24

11,03

—

47,06

,,  5

10  „  .

13,59

18,51

33,33

10,46

„  10

?  i

20  „  .

14,54

32,03

33,33

3,70

„  20

:i

50  „  .

12,52

17,08

—

9,80

„  50

::

100  „  .

9,96

8,54

33,33

10,68

„  100

55

200  ,,  .

1,62

1,07

—

1,96

„  200

55

300  ,,  .

1,88

1,42

—

2,18

„  400

5?

500  „  .

0,94

1,42

—

0.65

„  500

n

600  ,.  .

0,13

0,36

—

—

„  1000

0
55  u

000  „  .

0,13

—

—

0,22.

Es  entAelen  ferner  bei  den  landwirtschaftlichen  Rohstoffgenossenschaften ­
  von  je  100

bis  1
über

auf  die  Geschäftsanteilsgruppen
4L

1  bis
2

2  JL

»  '»

„  10

„  10

„  20

71

20

„  50

„  50

„  100

,.  100

o
O

55

„  200

„  300

1)

„  400

„  500

,,  .

„  500

,,  600

55  '

„  1  000

„  2  000

55  *

Mitgliedern ­


Mitgliedern
und  weiteren
Geschäftsanteilen ­


19,23

32,28

3,24

4,83

30,og

25,58

11,94

10,40

11,73

10,66

11,06

8,09

8,06

5,05

1,89

1,55

1,55

0,76

0,74

0,38

0,20

0,10

0,30

0,32.

UllgSund

  Bau-Schließlich

  mag  noch  der  Wohnungsgen ­
  o  ssenschaften  gedacht  werden,  die  sich  in  neuerer
Zeit  ungemein  rasch  entwickeln  und  auf  der  einen  Seite  viel

Unterstützung  Anden,  von  anderer  Seite  vieler  Anfeindung
begegnen,  also  derzeit  eine  sehr  beachtete  Genossenschaftsart

sind..  Hier  sollen  sie,  und  zwar  nur  die  eigentlichen
Wohnungs-  und  Baugenossenschaften,  lediglich  nach  ihren
Geschäftsanteilen  und  der  Haftpflicht  betrachtet  werden.
Sie  sind  in  der  überwiegenden  Mehrzahl  Genossenschaften
mit  beschränkter  Haftpflicht;  von  419  mit  92  426  Mitgliedern
gehören  412  mit  92  271  Mitgliedern,  die  27  448  weitere
Geschäftsanteile  erworben  hatten,  der  beschränkten  Haftpflicht
an.  Aus  der  Art  des  Unternehmens  ergibt  sich  von  selbst,
daß  hier  die  sehr  niedrigen,  und  aus  der  Art  der  Mitglieder,
daß  die  sehr  hohen  Geschäftsanteile  und  Haftsummen  im
ganzen  wenig  üblich  sind.  Den  niedrigsten  Geschäftsanteilsgruppen ­
  bis  20  M  gehörten  nur  16  Baugenossenschaften  mit
692  Mitgliedern  an,  den  Gruppen  mit  500  JC  Geschäftsanteil  und
darüber  nur  24  mit  4  265  Mitgliedern,  darunter  allein  20  und
4174  Mitglieder  mit  500  Jl  Geschäftsanteil.  Die  Hauptmasse ­
  liegt  in  den  Geschäftsanteilsgruppen  von  50  —  300  JL.
Es  entflelen  von  je  100  eigentlichen  Wohnungs-  und  Baugenossenschaften ­
  im  Königreich  Preußen  am  1.  Januar  1904

auf  die
Geschäftsanteilsgruppen

im
ganzen

m.  U  H.

m.  u.  N

m.  b  H.

bis  1

M  .

0.24

—

—

0,24

über

2  bis

5

JL  .

0.24

—

—

0,24

5  5

5

55

10

57

1,43

42,86

—

0,73

10

55

20

77

1,91

14,29

—

1,70

55

20

;  7

50

55

3,34

—

—

3,40

50

100

55

15,51

—

—

15,78

100

;  7

200

5  5

43,91

—

—

44,66

55

200

75

300

27,45

14,29

—

27,67

55

300

55

400

55

0,24

—

—

0,24

55

400

55

500

55

4,77

14,29

—

4,61

57

500

55

600

55

0,48

14.29

—

0,24

800

>5

1000

55

0,24

—

—

0,24

55

1000

5)

2  000

55

0,24

—

—

0,24.

In  den  eigentlichen  Wohnungs-  und  Baugenossenschaften
verteilten  sich  je  100  Mitglieder  bezw.  Mitglieder  und  weitere
Geschäftsanteile  am  1.  Januar  1904

auf  Geschäftsanteilsgruppen

2

bis

5  JL

5

55

10  ..

10

55

20  ..

20

50  ..

50

,,

100  ..

100

*5

200  .,

200

77

300

300

75

400

400

55

500  „

500

55

600  „

800

55

1000  ,,

000

2  000  ..

Mitglieder ­


Mitglieder
und  weitere
Geschäftsanteile ­


0,04

0,14

0,21

0,16

0,15

0,14

0,35

1,22

2,97

4,26

5,98

10,07

33,14

33,77

52,46

45,34

Opo

0,07

4,52

4,76

0,06

0,05

0,01

0,01

0,02

0,02.

Diese  Nachrichten  sind  freilich  bei  der  sehr  raschen  Entwickelung ­

  der  Wohnungs-  und  Baugenossenschaften  bis  heute
bereits  überholt;  bei  kaum  einer  anderen  Genossenschaftsart
veralten  die  Zahlen  so  rasch  ivie  bei  dieser.

Wegen  aller  übrigen  Genossenschaftsarten  wird  auf  die
Tabelle  V  des  Tabellenwerkes  verwiesen.

IV.  Abstufung  der  Einzelhaftsumme  bei
beschränkter  Haftpflicht  im  Verhältnis  zu
Die  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht  im  j
Königreiche  Preußen  machen  einen  so  großen  Teil  aller
Genossenschaften  aus  —  etwa  37  v.  H.  —  und  umfassen  einen
noch  größeren  Teil  aller  Mitglieder  —  etwa  48  v.  H.  —,  daß
eine  Untersuchung  ihrer  gesetzlichen  Eigenart,  nämlich  des

den  preussischen  Genossenschaften  mit
den  Geschäftsanteilen  am  1.  Januar  1904.
Verhältnisses  von  Geschäftsanteil  zur  Haftsumme,  nicht  bloß
wissenschaftlich-statistische,  sondern  noch  viel  mehr  genossenschafts-
  und  allgemein  wirtschaftspolitische  Beachtung  verdient.
Die  Mitglieder  der  Genossenschaften  mit  beschränkter
Haftpflicht  haften  für  jeden  erworbenen  Geschäftsanteil  aus-5*

            
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