Object : Bankpolitik (2.1930)

abzüglich der Darlehnsschuld des Bundes, soll während der ersten 5 Jahre
(also bis Ende 1928) mit 20 °/,, während. der folgenden 5 Jahre mit 24 °/,,
während der weiteren 5 Jahre mit 28.°%, und während der Restzeit mit
331/, %/, durch den Barschatz gedeckt sein, in den auch Valuten und
Devisen eingerechnet werden können,
Hierbei sind zu verstehen:
unter Valuten: ausländische Noten, die keinen außerordentlichen Kursschwankungen
 unterliegen;
unter Devisen: in ausländischen, keinen außerordentlichen Kursschwankungen
unterliegende Währungen ausgestellte Wechsel, die an Hauptbankplätzen Europas
oder Amerikas zahlbar sind, aus denen ein Bankinstitut von unzweifelhafter Zahlungsfähigkeit
 mitverpflichtet ist; im übrigen müssen sie den allgemeinen Diskontvorschriften
 der Bank entsprechen. Weiter gelten als Devisen Guthaben und Bardepots,
die jederzeit unbedingt verfügbar sind und an Hauptbankplätzen Europas oder
Amerikas bei Instituten von unzweifelhafter Zahlungsfähigkeit gehalten werden.
Bis zur Aufnahme der Barzahlungen sind jeweils 25 Millionen K Gold
in Guthaben und Depots der angegebenen Art an Hauptbankplätzen
Europas und Amerikas zu halten,
Tür die nicht durch den Barschatz (s. 0.) gedeckten Noten muß Dekkung
 bestehen
a) in satzungsgemäß diskontierten Wechseln,
b) in Devisen (Wechseln, Guthaben oder Bardepots) oder Valuten,
die nicht in den Barschatz einberechenbar sind,
c) in diskontfähigen Wechseln, die im Inlande zahlbar sind und auf
ausländische Valuta lauten,
d) in österreichischen Scheidemünzen, die sich im Besitz der Bank befinden,

e) in statutenmäßig erteilten Darlehen gegen Handpfand (jedoch nur
für eine Übergangszeit !).
Anfang 1929 waren 36,61 %/o der Summe des Notenumlaufs und der sofort fälligen
Verbindlichkeiten durch den Barschatz gedeckt. Für die Deckung
speziell durch den Barschatz schreibt Art. 85 der Banksatzungen vor, daß im
2, Quinquennium der Banktätigkeit der Bankschatz 24 %p der um die Darlehnsschuld
des Bundes verminderten Gesamtzirkulation decken muß. Tatsächlich hat dieses
Deckungsverhältnis Ende 1928 aber 40,83 %/o betragen und somit den statutenmäßig
als Minimum vorgeschriebenen Prozentsatz um 16,83 %/o überstiegen.
Überschreitet der Betrag der umlaufenden Noten zuzüglich der
sofort fälligen Verbindlichkeiten, aber abzüglich der Darlehnsschuld des
Bundes, die aus dem genannten Deckungsverhältnis sich ergebende Höchst-108


            
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