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England,
Die Brach- und Stoppelweide wurde unentgeltlich aufgehoben, die
übrigen Holzungs-, Weide- und ähnliche Rechte sollten gegen Entschä-
digung beseitigt werden. Emphyteutische Leistungen und auf anderen
Verträgen beruhende Natural-Abgaben an Kirchen, Schulen ete., welche
auf dem Grund und Boden ruhten, wurden für ablösbar erklärt, und
zwar in der Regel nur mit zwei Drittel ihres Wertes. Die Durch-
führung der Bestimmungen des Gesetzes erfolgte durch Bezirkskom-
missionen unter der Leitung von Landeskommissionen. „Von dem er-
mittelten Lastenwerte wurde der der Gegenleistungen abgezogen, ferner
vom reinen Werte ein Drittel als Pauschalausgleichung für Steuern,
Kosten etc. Von den zwei restlichen Dritteln hatte im Falle der
billigen Entschädigung der Verpflichtete nur eines zu entrichten, das
andere hatte das Land aufzubringen. Im Falle der Ablösung hingegen
musste der Verpflichtete beide Drittel entrichten.“ (Karl Grünberg
H. W. B.) Die ermittelte Rente wurde mit 20 kapitalisiert und über
den Betrag mit 5%, verzinsliche Obligationen durch Provinziallandes-
<reditanstalten ausgegeben, deren Tilgung innerhalb 40 Jahren durch
Verlosung erfolgen sollte und jetzt thatsächlich erfolgt ist.
Ganz anders als auf dem Kontinente gestalteten sich die Ver-
aältnisse in England. Auch dort war in dem 13. Jahrhundert der
3auer erbunterthänig, an die Scholle gebunden und mit Diensten und
Abgaben belastet. Der grösste Teil der Grundherren stammte von den
siegreichen Normannen, neben denen sich noch einzelne heimische Ge-
schlechter in hervorragender Stellung erhalten haben mögen. Ausser-
dem entwickelten sich, wie auf dem Kontinent Lehensherren aus Be-
umtentum und Günstlingsverhältnis. Das Raubrittertum hat dort nie-
mals solche Ausdehnung angenommen, wie vor allen Dingen in Deutsch-
land. Die Verhältnisse änderten sich dort aber schon ausserordentlich
früh; vor allem durch die Entvölkerung des Landes in der Mitte
des 14. Jahrhunderts durch die Pest oder den sogenannten schwarzen
Tod, wodurch ein solcher Mangel an Menschen entstand, dass die
Grundherren ausgedehnte Konzessionen machen mussten, um überhaupt
Arbeitskräfte zu erhalten, da sich das Eingreifen der Staatsgewalt als
unwirksam erwies, die Leute an ihren Heimatdistriet zu fesseln.
Dadurch sind schon damals die meisten Lasten in eine Geldabgabe
verwandelt. Gegen eine willkürliche Bedrückung des Bauern ge-
währte aber das Königtum .in England eine ganz andere Sicherheit
als in Deutschland, weil der Adel dort niemals die Selbständigkeit
und Macht erlangt hat, wie hier. Ein weiteres Moment, welches für
die Entwicklung der Lage des Bauern günstig wurde, war das früh-
zeitige Aufblühen der Industrie, besonders der Wollindustrie, schon
anter Eduard III, der dieselbe mit allen Mitteln förderte. Die Ver-
teuerung der Arbeitskräfte veranlasste dann schon weit früher als auf
dem Kontinent eine Verdrängung der Bauern und die Umwandlung
ausgedehnter Ackerflächen und Bauernstellen in Weiden zur Schafhut,
die in einzelnen "Teilen des Landes, z. B. Warwikshire, gewaltige
Dimensionen annahm, Die ausgedehnte Umwandlung der geistlichen
Güter in Staatseigentum im 16. Jahrhundert gab Gelegenheit, darauf
Freigüter einzurichten, und durch alles dies wurde bewirkt, dass schon
im 15, und 16, Jahrhundert die alte Gebundenheit des Bauern thatl