fullscreen: Finanzwissenschaft

F. I. Abschnitt. Die Einkommenssteuern. 453 
verlieren wird*?). Ferner: Seit fünfzehn Jahren hypnotisiert unsere 
Gesetzgebung das Suchen der absoluten Gerechtigkeit in Steuer- 
dingen. Dieses Suchen fand seine Formel in der allgemeinen per- 
sonellen und progressiven Einkommenssteuer, welche mit den fran- 
zösischen Gebräuchen, ja selbst mit unserer wirtschaftlichen Orga- 
nisation im Gegensatz ist. Es wäre schon Zeit von dieser Manie 
abzulassen und ernste Reformen anzustreben, welche unser System 
der direkten Steuern vervollkommnen aber nicht umstürzen. Es 
wäre Zeit, daß wir nicht nach Phantomen jagen und uns mit greif- 
baren Realitäten befassen (Economiste Francais 20. Juli 1907) 7) 
Frankreich ist bis zum Weltkrieg in der Besteuerung des Ein- 
kommens nicht weiter gekommen, als daß die Einkommen — von 
den aus Immobilien stammenden abgesehen — nach äußeren Merk- 
malen geschätzt wurden. Als solches äußeres Merkmal wurde die 
gezahlte Hausmiete betrachtet, insofern als diese Ausgabe in der 
Tat in einem gewissen Verhältnis zum Einkommen steht. So ent- 
stand im Jahre 1791 Frankreichs eigentümliche KEinkommenssteuer, 
welche ihre Hauptcharakterzüge bis in die neueste Zeit nicht ver- 
änderte: limpöt personnel et mobilier. Unzweifelhaft wird jede 
Plackerei, jeder Steuerbetrug vermieden. Darum hatte diese Steuer 
viel begeisterte Anhänger, wie namentlich Thiers, L6on Say, 
Leroy-Beaulieu usw. Diese Steuer, sagt Pouyer-Quertier, 
erreicht das Einkommen überall dort, wo es mit Sicherheit d. h. 
öffentlich festgestellt werden kann ohne Plackerei und Steuer- 
bekenntnis. In Frankreich werden nur jene Werte besteuert, 
welche sich freiwillig öffentlich darbieten, äußerlich, welche man 
schon von ferne wahrnehmen kann (Stourm). Als Ergänzung 
dieser Steuer diente dann die Patentsteuer zur Besteuerung des 
gewerblichen und kaufmännischen Erwerbes, ferner die Tür- und 
Fenstersteuer. 
Und doch kam endlich die Einkommenssteuer zur Annahme, 
am Vorabende des Weltkrieges. Das Gesetz vom 15. Juli 1914, 
das die Einkommenssteuer einführt, bedeutet aber keine organische 
Steuerreform, sondern mehr eine fiskalische Maßregel. Obwohl das 
Gesetz höchst zahm war und die Steuer eigentlich nur den Cha- 
rakter einer Ergänzungssteuer besaß, das Steuerbekenntnis nicht 
obligatorisch forderte, den Steuerfuß mit 2 Prozent festsetzte und 
') Neue Freie Presse 1907, Mai. 
°) Trarieux, Je trouverais ideal ce systeme de Vimpöt sur le revenu s’il 
6tait realisable, s’il n’6tait pas vexatoire, et s’il ne menacait pas lindependance 
et de liberte des citoyens. Gaston-Gros. Impöt sur le revenu (Paris 1907) 
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