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Teil IV. Girobanknotariat.
körperliche Zusammenhängen beider Urkunden wird nicht lediglich
beim Einreichen an das Besitzamt bestanden haben, sondern
auch nachher während der Lagerung im Fach werke. Was die Kara-Tpacpn
betrifft, so sahen wir (Abschn. 86 und 87), daß sie teils mit
dem Vertrage, teils mit der duoTpacpf] verquickt zu sein scheint;
daraus wird man folgern können, daß sie bei dem Vertrage auch
dann lagerte, wenn sie als Urkunde auf besonderem Blatte^
(Abschn. 85) aufgesetzt worden war.
Die dvaTpacpn dagegen lagerte nicht beim Vertrage, da sie
als Vertragsauszug in der Vertragsmelderolle des Notariates enthalten
ist (siehe oben S. 429). Die Vertragsmelderollen lagern für
sich, gleichwie die Bestandslisten (ôiacrTpinpaTa). In gleicher Weise
werden auch die pflichtmäßigen aTiOTpaqpai zur Richtigstellung
der Akten im Besitzamte (Abschn. 75) nicht zusammen mit den
Privaturkunden verwahrt worden sein, da sie lediglich Dienstpapiere
darstellen; diese duofpacpm mögen in einer besonderen
Abteilung für sich niedergelegt worden sein.
Abschnitt 91.
Die irapáGecnç in Erbschaftssachen.
A. Die irapáGediç des Testamentes.
Im Abschn. 76 unter A wurde die freiwillige diroTpacpn
des Erblassers über vererbten Besitz behandelt. Die Vererbung
geschieht kraft notariellen Testamentes, welches durch jene d-rro-Tpacpq
an das Besitzamt eingereicht wird. Im Besitzamte hat die
dîTOTpacpq eine TrapdGecnç des Testamentes in das Fach des Erblassers
zur Folge. Der Erblasser belastet so sich selber mit einer
Verfangenschaft (siehe oben S. 387).
Über die TrapdGecFiç eines Testamentes handelt BGU. 1034
(3. Jahrh. n. Ohr.). Bruder und Schwester melden ihren gemeinsamen
Besitz an (Z. 8ff.):
’ATroTpa((pópeGa) koivújç èH (idoo)^ rrepi Kih(pr|v) KepKecroúx(ujv)
Tfj[ç 'H]paKXeíò(ou pepíòoç) d|UTr(eXÍTiòoç) èKToX( )
Xep(TeúovT(aç) (dpoúpaç) ß èXriXuG(uíaç) ècp’ figaç dirò
‘ Die demotischen Traditionsurkunden P. Rylands 44 und 45 (siehe
oben S. 439) stehen mit den demotischen Verträgen auf einem und demselben
Blatte.
® Berichtigung von Wilcken, Archiv III S. 505.