5%
chemischen Industrie, vor allen die Seifen- und Teerfarbenindustrie,
aufs höchste interessiert. In der Sodafabrikation ist
an Stelle des früheren Leblancverfahrens das etwa 4 mal so
billig arbeitende Solvay verfahren getreten. Von einer Produktionsmenge
von 3,3 Mill. Doppel-Zentner Soda entfallen heute etwa
nur noch 400000 Doppel-Zentner auf das Leblancverfahren.
Die Mehrausfuhr an kalzinierter Soda ist in den letzten 17 Jahren
von 73000 Doppelzentnern auf 414000 gestiegen. Während
deshalb von den Sodaverbrauchern die Aufhebung der Zölle
gefordert wird, hat die Regierung nur die oben genannten Ermässigungen
eintreten lassen. Trotzdem hat Deutschland nunmehr
den billigsten Sodazoll. Frankreich erhebt M. 1.54,
Oesterreich M. 1.60, Russland M. 11.—, Amerika M. 1.85, für
rohe und krystallisierte Soda; für kalzinierte erhebt Frankreich
M. 3.30, Oesterreich M. 2.40, Russland M. 11.— , Amerika
M. 3.46.
Doppelkohlensaures Natron war bisher mit einem Zoll
von M. 2.50 belegt und wurde nun in Hinblick auf die grosse
medizinische Bedeutung auf M. 1.50 ermässigt. Ein Antrag
auf Zollfreiheit wurde abgelehnt.
Pottasche wurde bisher mit M. 1.50 verzollt; jetzt wurde
ein Zoll von M. 2.— darauf gelegt, obwohl die Ausfuhr das
neunfache der Einfuhr beträgt. Begründet wurde diese Erhöhung
mit dem Tiefstände der Preise. Am Verbrauch der
Pottasche ist hauptsächlich die Glasindustrie beteiligt, ebenso
die Fabrikation der Lichter, Hartseifen und anderer chemischer
Körper. Die beiden Anträge, auf Zollfreiheit und auf Herabsetzung
des Zolles bis zu 30 Pfg. wurden abgelehnt.
Für Chlorkalk und Bleichlauge wurde ein Zoll von
M. 2.— festgesetzt, während bisher ein Zoll von M. 3.— darauf
lag. Der Zoll auf Chlorkalk wird von den Verbrauchern, unter
denen namentlich die Papierindustrie vertreten ist, sehr heftig
bekämpft. Die Begründung zum Zolltarif führt aus, dass die
Verkaufsvereinigung der deutschen Chlorkalkfabriken auf die
Konkurrenz des elektrolytischen Verfahrens hinweise, das
namentlich dort, wo billige Wasserkräfte zur Verfügung ständen,
einen Vorsprung garantiere, dessen Ausnutzung namentlich von
der Schweiz zu verwerten sei. Die Regierung kommt der
Verkaufsvereinigung d. h. also dem Kartell soweit entgegen,
dass den Zoll von M. 3.— auf M. 2.— ermässigt; obwohl die
Mehrausfuhr an Chlorkalk in den letzten ü Jahren von 625 Tonnen
auf 25556 Tonnen gestiegen ist. Es waren hierzu drei Anträge
gestellt worden:
1. auf völlige Zollfreiheit,