Metadata : Die Haftung des Rheders und des Schiffseigners für den von der Schiffsbesatzung einem Dritten schuldhafterweise zugefügten Schaden im Vergleich zur Haftung aus den §§ 278, 831 B.G.B.

Disposition.

{. Einleitung und Umgrenzung des Themas ($ 1).
[I. Tatbestände:
A. Objektive Voraussetzungen.
‘, Verhältnis des Haftenden zum Handelnden.
a) Beteiligte Personen ($ 2).
b) Ihre Beziehungen zu einander ($ 3).
Verhältnis des Haftenden zum Dritten.
a) Bestehende Schuldverhältnisse ($ 4).
b) Entstehende Schuldverhältnisse ($& 5).
3. Die schädigende Handlung.
a) Kausalzusammenhang ($ 6).
b) Rechtswidrigkeit (8 7).
B. Subjektive Voraussetzungen.
1. Wer muss schuldhaft handeln? ($ 8.)
2. Welches Verschulden muss vorliegen? ($ 9,
[II. Beweislast ($ 10).
TV, Wirkungen:
A. Objekt der Haftung ($ 11).
B Charakter der Haftung (8 19).
0. Wegfall der Haftung.
1. Durch Vertrag ($ 13).
2, Durch Verjährung ($ 14).
V. Grundsätzliches (8 15).

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