fullscreen: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

7. Titel: Werkvertrag. S 651. 
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tümlichteiten gehen mr darauf hinaus, daß die nähere Individualifierung 
des Kaufobjekt3 noch vorbehaften it. Hür das Handelsrecht vgl. Horigens 
ziezu 8 375 HGB. und die Kommentare biezu. 
et A im Handel8reht im allgemeinen f. unten 
Bem. VIL 
Xn €. I 8 568 war die Beftimmung enthalten, daß die Borfchriften über 
en Werkvertrag auch dann Anwendung finden {ollen, wenn au 8 den 
on dem Unternehmer zu lieferndem Stoffe und Materialien 
in Bauwerk auf dem von dem Befeller zu beichaffenden Grund und 
Boden hHerzuftellen fei. Diefe Beftimmung wurde von der IL Komm. al 
jelb itner HänD LI gefirihen: vgl. hierüber BB. 1, 341 db ferner oben Bem, a 
und unten HM, b, enn freilich der Beiteller nicht Eigentümer De8 Bau- 
wer£8$ werden foll, vielmehr diefeS nur zu defjen vorithergehenden Benüßung 
hienen {oll, Jo Liegt nach der Natur der Sache fein Kauf vor, Jondern ent- 
veder Werkvertraag oder Sachmiete oder ein aus beiden gemifchter Vertrag; 
»al. ROES. Bd. 13 S. 211, Seuff. Arch. Bd. 41 Yr. 99 und BD. 48 Nr. 254, 
iowie Blanc und Lotmar Bd. 1 S. 205, 206. 
Wegen einer Nachbefferung vgl. aus der Nechtipredhung Kipr. d. DLO. 
Kammerger.) Bd. 17 ©. 428. 
4 2. Auch die unter S 651 Ab. 1 (i. oben b, « und 8) gehörigen Bertragserfcheinungen 
ehen itbrigen3 nach dem BGB. unter dem Se ubfbegrLFFe Wertkvertrag vgl. 
uch hiezw Recht 1902 S. 556). Im S 651 find nur unter beitimmten Boraus- 
‚ebungen andere Normen aus Sem Rechtsgebiete des Kaufes für anwendbar ers 
lärt und zwar in Würdigung des UmftandeS, daß jene Kecht3verhältnijie, das Begriffe: 
N des Kaufe8 mindejtenS nahe berühren. Das Gefeß läßt den Charakter des Werft 
fee mg ever Lc00S al8 einer Nebenartk des Werkvertrags Ihın dadurch erfehen, 
U & 651 für das ganze Gebiet desjelben im Einklange mit 8 631 auf Seite des 
nternehmer8 die Vertragspfliht annimmt, das Werk herzuitellen, allo — was 
Davalteriftih heim Werkvertrag it — einen gewiffen Erfolg durch eine beftimmte 
xbeit zu erzielen. 
Sm einzelnen ift folgende8 hervorzuheben: 
R) Sit eine Tolche Heritellung nicht oder nicht mehr BertragSgegens 
itanb, 10 wird bei Verträgen auf entgeltlihe Bei Daffung beftimntter Sachen 
nm der Megel ein rteiner Naufvertkrag USE Damen fein, der Jür 
ven S 651 überhaupt nicht in Frage fommt. Als Beifpiel diene Der 
Dal wenn {ich jemand aus einem Worratslager einer Fabrik einen often 
ereit8 Dbergeitellter Ware heftellt oder wenn überhaupt Gegenftände 
handwerfsmäßiger oder Fabrifmäßiger Art al3 Toldhe den Vertrags- 
gegenftand bilden. Gier i{t Die Arbeit {don geleiftet oder Ite wird wenigitenS 
nicht geleiftet im Rücficht auf den einzelnen Beitellfall; c& handelt 110 
gielmehr bier lediglih um Umfaß einer Mare gegen Geld val. Wittih 
1. a. OD. S. 280 ff. und Lotmar Bd. 1. S, 178)» 
Sobald, aber eine bejondere Sache {yeziell Für den Beiteller 
herzuftellen ift (3. B. Anfertigung eines RingeS nach befonderen Angaben 
deS Beftellers, Berlteilung eines Anzugs nad Maß des BeitellerS 20.) 
io liegt ein Werkvertrag vor, der dann nach den Normen des S 651 
Se zu mürdigen ift. (Sine KehtZvermutung, daß ein Vertrag 
auf Sieferung einer aus dem Materiale des Lieferanten herzuftellenden 
Sache ohne weiteres al8 Kauf= oder TMerkvertrag rechtlich aufzufajlen fei, 
Hellt aljo 8 651 nicht auf, eS ift vielmehr im Einzeljalle nach äußeren 
UAmftänden, der Willensrihtung der Beteiligten und der Berkehrsanfhauumn 
m obigen Sinne zu unterfcheiden; {0 mit Recht Wittih a. 0. OD. insel 
S, 285, Sotmar d. 1 S. 185, vol. ubrigen8 auch Henle a. a. OD. S. 45 
Gehört zur „Heritellung“ des Werke8 auch eine Mitwirkung des 
Beiteller$ Jelbit, Jo find folgerichtig aud im den Fällen des 8 651 die 
AinfGlägigen Normen der 58 642, 643, 645 BOB. anmendbar. (So auch 
land und DYVertmann 3zU 8 654). . N 
2) Huf die nahe Vermwandtidhaft mit dem Kaufe deutet für den 
Gefamtbereid des S 651 er die dem Unternehmer auferlegte 
Nerpflichtung, dem Befteller das Eigentum an der herzuftellenden Sache 
yu ver? Oaffen. Dies erinnert an die analoge Beitimmung, die 5 433 
Mir den Kauf enthält. Ueber deren Tragweite val. die dortigen Bem. Die 
u T Des Werkes muß übrigen jeweils in der MBarteiabficht Liegen 
val. Nland zu & 651, Henke a. a. D. S. 20 Anm. 14; oa. M. Riezler S, 53 
3]
	        
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