fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

434 — 
Die Renten und Unterstützungen spielen innerhalb der Staatsetats hauptsächlich auf den Gebieten 
der Landesverteidigung, der inneren Verwaltung, des Bildungswesens, der sozialen Aufgaben und der 
Ausgaben auf Grund des Krieges eine Rolle. Auf den übrigen, in den vorstehenden Übersichten unter 
»Sonstiges« zusammengefaßten Gebieten kommen nur weniger bedeutende Aufwendungen vor. 
Bei den Ausgaben für die innere Verwaltung sind die Aufwendungen Italiens für die Teilnehmer der 
italienischen Befreiungskriege bemerkenswert. 
Im Rahmen der Ausgaben für die Landesverteidigung finden sich in gewissem Umfange Unterstützungen 
an erkrankte oder in Not geratene Heeresangehörige. Derartige Posten wurden nur insoweit als Unter- 
stützungen behandelt, als sie nicht als Personalausgaben anzusehen waren, Renten an Kriegsteilnehmer 
sind unter den» Ausgaben auf Grund des Krieges« aufgeführt. Die starke Verminderung der Unterstützungen 
unter dem Titel »Landesverteidigung« in Frankreich und Italien dürfte darauf zurückzuführen sein, daß 
sich diese Ausgaben in den Nachkriegsetats von den Kriegsrenten nicht vollständig absondern ließen. 
Im Rahmen des öffentlichen Unterrichts ragen die Unterstützungen, die Frankreich in Form von 
Stipendien gewährt, sowohl wegen ihrer Höhe im Etat von 1914 als besonders wegen ihrer Steigerung 
im Etat von 1925 hervor. 
Auf dem Gebiete der sozialen Aufgaben machen die Renten und Unterstützungen (zusammen mit den 
Subventionen !)) den Hauptteil der Staatsaufwendungen aus. Die weitaus höchsten Beträge finden sich 
in den Etats Großbritanniens; hier haben die Renten und Unterstützungen im Rahmen der Alters- 
versorgung, der Invaliden- und Krankenversicherung sowie, besonders im Nachkriegsetat, der Arbeits- 
losenversicherung die größte Bedeutung. Kine Steigerung zeigen diese Ausgaben auch in Belgien und 
Italien, wobei freilich für Italien auf die Geringfügigkeit der vor dem Kriege vom Staate gezahlten 
sozialen Renten. und Unterstützungen hinzuweisen ist. Die Renten und Unterstützungen, die Frankreich 
für soziale Zwecke vorsieht, weisen nach dem Kriege eine Abnahme (in Vorkriegskaufkraft gerechnet) 
auf, die sich aus dem Zurückbleiben der Unterstützungssätze gegenüber der Inlandskaufkraft erklären 
dürfte, 
In den Nachkriegsetats entfällt der größte Anteil an den staatlichen Renten und Unterstützungen auf 
Kriegsrenten, Kriegspensionen und Kriegsunterstützungen. Mit 81,2 bzw. 78,5 vH aller Renten und 
Unterstützungen ist dieser Anteil in Frankreich und Italien besonders groß. Absolut am höchsten sind 
die Ausgaben für Kriegsrenten usw. in Großbritannien und Frankreich. 
Viertes Kapitel. 
Subventionen. 
Staatsausgaben für Subventionen und für Zuschüsse zu staatlichen Erwerbsbetrieben, 
In vH S s . 
der Gosamtstaatsausgaben ET ) 
Vorkriegsetat | Nachkriegsetat ! Vorkriegsetats 
Großbritannien»... nr 4,4 1 67,5 
Frankreich 2. e rear 7,9 an 6.7 
Beleie r  ne  Z 6,2 271,6 
N U N 78 87,3 
. Subventionen im Sinne dieser Bearbeitung sind alle Zuschüsse und Prämien an private Betriebe, Ver- 
einigungen und Anstalten jeder Art. Sie schließen auch die Zuschüsse an private Schulen, wissenschaft- 
liche Vereinigungen und Organisationen sowie die Beiträge an private internationale Institute ein. Die 
Zuschüsse an die staatlichen Erwerbsbetriebe sind ebenfalls — unter besonderer Kennzeichnung — 
in diese Rubrik eingereiht worden). 
*) Über die Behandlung von Renten, Unterstützungen und Subventionen innerhalb der Sozialetats vgl. oben S. 295. 
?) Für die Nachkriegszeit sind die Vorkriegskaufkraftziffern zugrunde gelegt. 
3) Da die staatlichen Erwerbsbetriebe in der ganzen vorliegenden Arbeit von den sonstigen Staatsaufwendungen abgesondert sind (vgl. 
8. 27), a die Zuschüsse, die der Staat an sie zur Deckung von Fehlbeträgen leistet, den Subventionen an die private Wirtschaft am 
meisten verwandt, 
x
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.