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Das Konkursverfahren.
Kann, hat z. B. der Gemeinschuldner das vermögen seiner minder
jährigen Rinder in seinem Geschäfte verausgabt, so meldet der für
sie aufzustellende Pfleger den Anspruch auf Ersatz des Rindesver
mögens als bevorrechtigte Ronkursforderung an. Dies hat im
Einzelfalle leicht zur Folge, daß auf die im Range nachfolgenden
Gläubiger, insbesondere die gewöhnlichen Ronkursgläubiger kein
Pfennig entfällt. Ls ist nicht zu verkennen, daß dies Vorrecht,
mit dem die Gläubiger von vornherein gewöhnlich nicht rechnen,
außerordentlich weitgeht. Die bestehende zeitliche Begrenzung spielt
demgegenüber keine große Rolle. Sie bestimmt lediglich, daß
das Vorrecht entfällt, wenn die Forderung gegen den Gemein
schuldner nicht binnen zwei Jahren nach Beendigung der Ver
mögensverwaltung gerichtlich geltend gemacht und bis zur Er
öffnung des Verfahrens verfolgt worden ist.
6. Die Zahl der Vorrechte ist hiermit, von den Besonderheiten
im Ronkurse der Hypothekenbank und der Versicherungsgesell
schaften abgesehen, erschöpft,- ihr Rreis ist wesentlich enger ge
zogen, als dies nach früherem Rechte der Fall war; immerhin
aber wird durch die Geltendmachung der Vorrechte in vielen
Fällen auch heute noch eine recht erhebliche, für die nichtbevor
rechtigten Ronkursgläubiger sehr empfindliche Verkürzung der
Ronkursmasse verursacht.
Die bevorrechtigten Ronkursgläubiger sind „Ronkursgläubiger",-
von der Rangfolge abgesehen, teilen sie Rechte und Pflichten mit
den einfachen Ronkursgläubigern. Arreste und Zwangsvollstreckun
gen zu ihren Gunsten finden während der Dauer des Ronkurs-
verfahrens weder in das zur Ronkursmasse gehörige, noch in das
sonstige vermögen des Gemeinschuldners statt. Das Knmeldungs-
und Feststellungsverfahren*) ist für sie in gleicher Weise geregelt
wie für die gewöhnlichen Ronkursgläubiger- ihren Anspruch auf
bevorrechtigte Berücksichtigung müssen sie durch Bezeichnung des
beanspruchten Vorrechts in der Forderungsanmeldung geltend
machen. Zu diesem Zwecke sind in der Forderungsanmeldung die
Tatsachen anzugeben, welche das begehrte Vorrecht rechtfertigen.
Lin Arzt schreibt daher z. B. in seiner Forderungsanmeldung
in dem am lO. März 1914 eröffneten Konkursverfahren:
!) Zur des Verteilungsvcrfahren hingegen gilt eine Besonderheit:
Zahlungen auf festgestellte bevorrechtigte Forderungen kann der Ver
walter mit Ermächtigung des Gerichts unabhängig von den Verteilungen
leisten (Z 170 RG.).