Die Organisation des britischen Weltreichs.
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verneure die Kosten der Verwaltung aus den Zuschüssen des Mutter
landes, dem Ertrag der Eingangszölle, den Kronrenten und dem Ver
kauf kolonialer Ländereien bestreiten konnten, bedurften sie der Zu
stimmung der gesetzgebenden Versammlung nicht. Da aber das
Mutterland nicht Lust hatte, dauernd für die Kolonien aufzukommen,
und die regelmäßigen Einkünfte nicht reichten, mußten die Gouver
neure zur Steuerbewilligung an die Versammlung herantreten. Die
Krone verlangte die Bewilligung der zu den allgemeinen Verwal
tungsausgaben zu leistenden Zuschüsse auf Lebenszeit des Königs;
die Versammlung wollte nur jährliche Bewilligungen gewähren und
überdies die ihrer Bewilligung entzogenen Einnahmen, wie Zölle und
Renten, unter ihre Kontrolle bringen. Dieser Konflikt spielte sich
in den schärfsten Formen in Quebec ab; er wuchs sich dort zu einem
Streit zwischen Oberhaus und Unterhaus aus, der aber eine national
religiöse Färbung annahm, da das Unterhaus französisch, das Ober
haus englisch war.
Das Mutterland suchte ihn durch weitgehende Zugeständnisse bei
zulegen. Es übertrug (1831) die Kontrolle der Zolleinkünfte der
gesetzgebenden Versammlung, ohne daß es die dauernde Bewilli
gung der Gehälter des Gouverneurs und der Richter hätte erreichen
können. Die Versammlung verweigerte sogar die Gehälter, so daß
im Jahre 1834 das Mutterland der Kolonialverwaltung 31 000 £ vor
schießen mußte. Die Kolonie verlangte nicht nur volle Freiheit in
der Bewilligung der Steuern, sondern auch die Einführung eines ge
wählten Oberhauses an Stelle des ernannten Oberhauses und die
Einführung der Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parla
ment. Es kam schließlich zu einem Aufstand, nach dessen Nieder
schlagung eine Vereinigung der beiden Provinzen Unterkanada
und Oberkanada stattfand, zu dem ausgesprochenen Zwecke, um
durch eine loyale englische Majorität in Ontario die unruhige fran
zösische Bevölkerung Quebecs zu «anglisieren». Ziemlich gleich
zeitig aber wurde der 1829 zum ersten Male geäußerte Wunsch nach
einer «verantwortlichen Regierung» erfüllt. Das englische parlamen
tarische System wurde in der Kolonie eingeführt. An Stelle des alten,
vom Gouverneur aus Beamten ernannten Staatsrates, dessen Mit
glieder die Geschäfte führen, tritt ein aus Vertretern der Majorität
der beiden Häuser gebildetes Ministerium. Während das Beamten
ministerium seine Stellung so lange behalten durfte, als es das Ver