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Diese Regelung hätte zweierlei Bedenken. Schon bei den ersten Schritten
würden die grundsätzlichen Fragen genau so zu regeln sein, als wenn
sofort die Übernahme in Bausch und Bogen erfolgt. Sodann aber würde
eine lange Zeit des Übergangs und der Unruhe in unser Verkehrswesen
gebracht, die wir heute weniger als je vertragen können. Mit der
Übernahme der Eisenbahnen durch das Reich wird
daher sofort und in vollem Umfange Ern st gemacht
werden müssen.
Allerdings wird die endgültige finanzielle Auseinandersetzung nicht
leicht sein. Geht man von den oben zugrunde gelegten Voraussetzungen
aus, so ist das Geschäft, das das Reich mit der Übernahme der Eisen
bahnen macht, rein kaufmännisch gesprochen, kein besonders lockendes:
sicher sind starke Aufwendungen, unsicher die Gewinnaussichten. Um
so dringender aber werden, vom Standpunkt des allgemeinen Wohls
betrachtet, die Gründe für die Übertragung an das Reich. Sind die
Aussichten des Unternehmens unsicher, so muß der Träger um so stärker
sein. Je geringer der Gewinn ist, mit dem gerechnet werden darf, desto
unerbittlicher sind alle Rücksichten beiseite zu schieben,
die einer Anspannung und Ausnutzung aller Kräfte
im deutschen Verkehrswesen mit dem Ziele höchster
Nutzwirkung noch entgegen st ehe n. Da darf es keinen
Luxus der Gefühle und keine Furcht vor Schwierig
keiten geben.
Für die Reichsverwaltung, der die Durchführung der Absichten der
Reichsverfassung obliegt, ist die geschäftliche Lage schwierig. Sie ver
fügt über fachtechnisches Personal in sehr geringem Umfange und ist daher
auf die undankbare Rolle beschränkt, Forderungen zu stellen und ihnen eine
allgemeine, auf politische und nationale Zielpunkte gerichtete Begründung
beizugeben. Soviel bekannt, hat die Reichsregierung daher denn auch
zunächst von den einzelstaatlichen Regierungen eine Verständigung
untereinander verlangt, die Führung also vorerst nicht in die Hand
genommen.
Hoffentlich führt dieser Weg zum Ziel. Gerade die Form der
Verständigung zwischen den selbständig auftretenden Bundesstaaten
unter sich bietet besondere Schwierigkeiten. Es ist natürlich, in den
Eigentümlichkeiten unseres Beamtentums aber noch besonders be
gründet, daß die Vertreter der einzelstaatlichen Verwaltungen bei diesen
Verhandlungen sich weniger als Anwälte des nationalen Gedankens fühlen,
als ihre Aufgabe darin sehen und ihren Ehrgeiz darin setzen, die
Interessen ihrer Verwaltung und ihres Staates auf das schärfste zu
vertreten und die besten Erfolge herauszuholen, d. h. Erfolge im Sinne
eines für ihren Staat vorteilhaften Abschlusses. Da dieses Bestreben
natürlich auf allen Seiten in gleichem Maße besteht, geraten derartige