Schlußfolgerungen
Arbeitsertrag bei völliger wirtschaftlicher Freiheit ganz
von selbst. Und die Grenzlinie zwischen diesen beiden
Erträgen ist nicht etwa eine willkürlich gezogene, künst
liche, sondern haarscharf definierbar.
Alle durch Arbeit erzielten Erträge bereichern neben
dem, der sie erzielt, auch das Volksvermögen, die durch
Rechte erzielten nicht. Sie bereichern zwar die ein
zelnen, aber auf Kosten der andern, die für ihr Sach-
opfer keinerlei Gegenleistung empfangen oder nur solche,
die unter allen Umständen, auch ohne Dazwischentreten
des die Rechte ausübenden, vorhanden wäre.
Wenn heute der Staat einem Privatmanne das
Recht übertragen wollte, auf einer gewissen Wegstrecke
eine Abgabe von den Passanten zu erheben, so würde
dieser Mann sehr schnell einen großen Zuwachs seines
Vermögens erfahren, aber selbst die kühnste Phantasie
wird darin nicht eine Zunahme des Volksvermögens
erblicken können, sonst hätten wir ja in der Sperrung
sämtlicher Straßen durch Schlagbäume das herrlichste
Rkittel, es zu erhöhen.
Nun wird man einwenden, solcher Unsinn käme bei
uns gar nicht vor. Gemach, mein lieber Leser, er kommt
tagtäglich vor, wenn auch bei uns in Deutschland
Zum Glück im geringsten Maße. Jede Ronzessionierung
einer Eisenbahn, einer Straßenbahn und dgl. an das
Privatkapital ist eine solche Weggerechtsame. Die Schie
nen und Lokomotiven sind nur Nebensache. Die Haupt
sache ist, daß mit dem Besitz des Weges die Macht verknüpft
ist, daß, auch über die für Benutzung der Schienen,
R)agen und Lokomotiven hinausgehende Entloh-
uung, eine Abgabe von allen erhoben werden kann, die
diesen Weg benutzen wollen ober müssen. Der Hin
weis, daß niemand gezwungen sei, sich der Lahn zu