121
Zahlungsverpflichtungen 303 Millionen Rubel, also etwa 15% der Gesamt
einnahmen. Nun wird selbstverständlich darauf hingewiesen, daß sogar in
England diese Verpflichtungen 20% der Einnahmen ausmachen und in Frankreich
natürlich noch mehr. Dabei wird aus Unkenntnis oder Böswilligkeit verschwiegen,
daß im Gegensatz zum Preußischen Etat der russische ein sogenannter Brutto-Etat
ist, d. h. daß er unter den Einnahmen nur die Roheinnahmen der Staats
betriebe aufführt, während unter den Ausgaben sämtliche Kosten figurieren.
Will man also das prozentuale Verhältnis der Zinsverpflichtungen zu den
Einnahmen feststellen, so muß man natürlich die Kosten dieser Einnahmen
vorher in Abzug bringen. Dabei sind aber dann nicht nur 410 Millionen
Betriebskosten der Eisenbahn und Kosten für ihre Instandhaltung zu rechnen,
sondern u. a. auch über 170 Millionen Rubel Ausgaben für den fiskalischen
Branntweinverkauf, dessen Brutto-Ertrag natürlich auch unter den Einnahmen
aufgeführt ist. In meiner Broschüre habe ich ((Seite 19) für das Etats
jahr 1904, wo das Einnahmebudget ebenfalls 2 Milliarden betrug, berechnet,
daß man rund 705 Millionen Rubel kürzen müsse, um die wirklichen Er
trägnisse des Budgets zu erhalten. Dann beträgt das Zinserfordernis aber
nicht mehr 15 °/ 0 , sondern 23 % der ordentlichen Budgeteinnahmen. Das ist
also bedeutend höher, als die englischen Prozentzahlen, wobei man natürlich
immer berücksichtigen muß, daß die englisch-französischen und die russischen
Finanzverhältniffe gar nicht in einem Atem genannt werden dürfen.
Diesem plumpen Schwindel schließt sich ein zweiter würdig an. Es
wird von dem Sachverständigen der Bossischen Zeitung darauf hingewiesen,
daß die Ueberschüsse des ordentlichen Budgets in den letzten zehn Fahren
zwischen 80 und 150 Millionen Rubel betragen haben. Diese freien Summen
werden angeblich zeitweilig dem Barbestand des Tresors zugeschlagen, und
namentlich aus ihnen wurden die staatlichen Eisenbahnbauten sowie die
Kosten der Valutaregulierung bestritten. Diese Legende ist verschiedentlich auf
getaucht. Unter anderem vor etwa Jahresfrist in einer Zuschrift an die
Frankfurter Zeitung. Diese hat damals bereits darauf erwidert und die
Legende grausam zerstört. Es widert einem förmlich an, noch einmal das
widerlegen zu müssen, was eigentlich kein Mensch mehr behaupten sollte,
ohne der allgemeinen Lächerlichkeit zu verfallen. Zunächst muß betont
werden, daß das ordentliche russische Budget nur nominell einen Ueberschuß
erzielt, weil wichtige Ausgabe-Posten, die eigentlich ins Ordinarium gehören,
ini Extraordinaium Unterkunft finden. Diese — in einer Reihe von Jahren
wenigstens nominellen Ueberschüsse werden tatsächlich dem sogenannten freien
Barbestand der Reichsämter zugeschrieben. Aber in diesen freien Barbestand
kommen auch die Erlöse der Anleihen. Und aus der so entstandenen Summe
sind die Eisenbahn-Ausgaben bestritten worden. Der Sachverständige der
Bossischen Zeitung verschweigt nämlich wohlweislich, das Rußland ein ständiges
großes Defizit im außerordentlichen Budget hat. Denn der ganz über
wiegende Teil der Einnahmen der außerordentlichen Budgets besteht aus dem
Anleihe-Erlös. Wirft .inan das ordentliche und das außerordentliche Budget
des russischen Reiches zusammen, so ergibt sich als Resultat, daß in den fünf
Jahren von 1898 bis 1902 jährlich 165,89; 94,15; 121,48; 34,01 und
236,9 Millionen Rubel Anleihen zur Deckung des Gesamtdefizits notwendig
waren. Wie da noch behauptet werden kann — der Gewährsmann der
Die Lüge von
den Ueber-
schüffen.