Full text : Russlands Bankerott

6

der  Vorzeit.  Die  zwei  Staatsbankerotte  in
Preußen  sind  mit  der  Person  des  Großen  Kurfürsten ­
  und  der  Hardenbergs  verbunden,  die
italienische  Couponsteuer  entstand  kurz  nach  der
Gründung  des  neuen  Reiches  und  die  österreichische ­
  wenige  Monate  nach  der  Einführung
des  Dualismus  und  dem  Erlaß  der  Staatsgrundgesetze. ­

In  Amerika  -  wie  in  Europa  ist  die  Idee
der  Staatspersönlichkeit  und  -kontinuität  noch
nicht  voll  durchgedrungen,  außer  etwa  in  England, ­
  Frankreich  und  jetzt  im  Deutschen  Reich;
dort,  wo  der  Staat  noch  mehr  einen  Sozietätcharakter ­
  hat  wie  in  den  amerikanischen  Teilstaaten, ­
  annulliert  man  schlechtweg  die  Schulden
der  früheren  Vertretung,  dort,  wo  sich  die  Idee
der  selbständigen  staatlichen  Existenz  durchgerungen ­
  hat,  wie  überall  in  Europa,  begnügt
man  sich  mit  Zinsenkürzung,  wobei  doch  immer
noch  derselbe  Grundgedanke  durchklingt,
daß  der  neu  k  o  n  st  i  t  u  i  e  r  t  e  Staat  mit
Die  Duma  dem  alten  nicht  identisch  sei.  Die
von  so  vielen  geteilte  Ansicht,  wonach  mit  Einführung ­
  der  neuen  Verfassung  die  Sicherheit
der  russischen  Staatsanleihen  erhöht  werde,
beruht  aus  einer  Verwechselung  von  zwei  ganz
verschiedenen  Dingen.  Parlamente  achten
sehr  auf  die  konstitutionell  aufgenommenen
Schulden,  zeigen  dagegen  die  größte
Neigung,  die  von  den  absolutistischen  Regierungen ­
  kontrahierten  zu  kürzen.  Dort,
wo  die  Macht  des  Parlaments  stark  war,
konnte  dieser  Plan  auch  gelingen;  so  hoben  die
ungarischen  Gesetzesartikel  von  1867,  die  die
Verfassung  wieder  einführten,  die  absolutistisch
kontrahierten  Schulden  auf;  iu  anderen  Staaten
war  die  Regierung  stark  genug  gegenüber  so
weit  reichenden  Konsequenzen,  aber  stets  ging
die  Anregung  von  der  jungen  parlamentarischen
Körperschaft  aus.  Das  wird  auch  in  Rußland
der  Fall  sein.  Die  Regierung  wird  nicht
den  ersten  Schritt  tun,  das  glauben  wir  ihr,
aber  sie  wird  sich  nicht  ungern  zwingen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.