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in der Zeit des Krimkrieges fühlte der Staat
tief das Mißtrauen, das feit jener Zeit im Inland
feinen Kredit schwächte. Für das Ausland
freilich blieb jener Vorgang, wie schon
gesagt, damals fast belanglos. Man hört gutgläubig
die mit Emphase bis zum Neberdruß
wiederholte Behauptung der geschickten russischen
Auslandsagenten, der Herren Raffalovich in
Paris und Wittschewsky in Berlin, daß Rußland
allein unter allen Kontinentalstaaten stets
gewissenhaft seinen Verpflichtungen nachgekommen
sei — und vielen war es eine Ueberraschung,
als Professor Ballod auf den Kankrinschen
Finanzkrach hinwies. Unter allen
Bankerottenist dieser russischederschmählichste;
in Westeuropa machte man stets offen
Bankerott, nicht in so empörender Weise — und
dort tat man es stets im Notstand, bei feindlicher
Invasion oder nach furchtbarem Krieg —,
Rußland griff aber damals mitten im Frieden
zu dieser Maßregel.
Die bisher besprochenen Bankerotte haben
das Ausland nur wenig betroffen, teils weil
die fremden Anleihen schon durch die Art der
Maßregel nicht tangiert wurden, wie in Rußland
und in gewissem Sinne in Preußen, teils
weil die Schuld überwiegend heimisch war, wie
in Oesterreich 1811. Anders war der Fall bei
den späteren österreichischen Bankerotten, die nur
dem Ausland, nicht dem Inland gegenüber als
Krida erscheinen. Die Auszahlung der in Silber
stipulierten Rentenschuld in Papiergeld im Jahre
1848 stellte sich für den Inländer nur als Ausfluß
der gesetzlich durch das 48erPatent normierten
Gleichstellung von Silber- und Papiergulden
dar, für das Ausland bedeutete sie einen erheblichen
Verlust. Wieder anders lag der Fall
bei der österreichischen Couponsteuer von
1868. Schon 1849 war nach englischem Vorbild
von der Rente eine Steuer von 5% eingehoben
worden, die 1859 aus 7% und 1868
auf 16% für die allgemeine fundierte und aus
20% für die übrigen Staatsschulden erhöht
Oesterreich
1848
Oesterreich
1859 u. 1868