Full text : Russlands Bankerott

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der  Londoner  Börse  1857  wieder  rückgängig
gemacht  werden  mußte.  Bei  der  neuen
40/oigen  Anleihe  von  1882  hatte  der  Finanzminister ­
  Gamacho  die  Steuerfreiheit  zugesichert, ­
  und  als  nun  infolge  der  kriegerischen
Verwicklungen  von  1898  Puigcerola  zu  einer
Einkommensteuer  von  20  °/o  die  Zuflucht
nahm,  da  eximierte  er  die  Auslandsschuld
von  der  Steuer,  indem  er  sie  durch  Abstempelung ­
  und  Affidavit  kenntlich  machte:
die  Coupons  dieser  Titres  wurden  ferner
weiterhin  in  Gold  bezahlt,  die  übrigen  in  der
stark  entwerteten  Valuta;  es  sind  somit  zur
Steuerfreiheit  und  Goldzahlung
zwei  Bedingungen  erforderlich,  eine
sachliche,  die  Abstempelung,  und^eind
persönliche,  das  Affidavit.  r
Die  Ansichten  über  die  Zweckmäßigfeit
  des  Affidavit  sind  sehr  geteilt;  die  '  /f
ungünstige  Beurteilung  überwiegt:  das  Affi-  [  IkA  r  ; ' vU
davit  schafft  einen  Rententypus,  der  für  den  1  ,  ...  *
internationalen  Zahlungsausgleich  schlechthin  -  Wui*
unverwendbar  ist,  weil  er  stets  nur  im  Aus-,  s  n '’
landsbesitz  sein  darf,  es  erschwert  die  Arbi-<i  ^
trage,  zwingt  den  Staat  zur  Organisierung
eines  Spionagedienstes  und  verleitet  die
Untertanen  zu  Meineid  und  Betrug.  Zweifellos ­
  ist  die  Abstempelung,  das  ist  die  Markierung ­
  der  in  einem  gegebenen  Zeitpunkt  im
Ausland  befindlichen  Effekten,  vorzuziehen,
eine  technisch  leicht  und  sicher  durchführbare
Maßregel!
Diejenigen  Staaten,  die  ihre  Verpflichtungen ­
  durch  Arrangement  kürzten,
sind  ausschließlich  Mächte  zweiten
Ranges.  In  jenen  Staaten,  die  an  die
Fremde  in  großem  Umfang  Kapital  verleihen,
bestehen  schon  seit  vielen  Dezennien  Verbindungen ­
  der  Auslandsgläubiger:  in  London
die  Corporation  ol  foreign  bondholders,  in  Paris
die  Association  nationale  des  porteurs  frangais
des  valeurs  etrangeres,  in  Brüssel  die  association
pour  la  defense  des  detenteurs  des  fonds  publics;

Das  Arrangement ­

            
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