Full text : Russlands Bankerott

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Die  Jagd  nach  Jeder  Minister,  jede  Verwaltungsbehörde
fetten  verlangt  so  viel  als  möglich.  Die  Beamten
'  setzen  ihrem  entfachten  Appetit  keine  Schranken.
Sie  fordern  große  Summen  zur  Verfügung  und
Kredit.  Im  Staatsrate  beginnt  der  Handel.
Das  Finanzministerium  nimmt  den  Löwenanteil ­
  in  Anspruch.  Es  muß  ihn  jedoch  mit
dem  Hofe,  mit  dem  Kriegs-  und  Marineministerium ­
  und  dem  Ministerium  des  Innern
teilen.  Die  anderen  kommen  nur  dann  in  Betracht, ­
  wenn  an  ihrer  Spitze  ein  Günstling  des
Zaren  oder  eine  durch  Konzessionen  ganz  besonders ­
  einflußreiche  Persönlichkeit  steht.  Und
der  Staatsrat  beschränkt  sich  aus  die  Rolle  des
Zwischenhändlers  derart,  daß  es  darin  „nie
verschiedene  Meinungen"  gibt;  die  „Mitglieder
desselben  machen  einander  Konzessionen  und
sind  zu  jedem  Kompromiß  bereit".  Aus  diese
Weise  wird  dem  Monarchen  „ein  einheitliches
Budget  vorgelegt,  das  in  Praxis  um  den  teueren
Preis  der  ungeheueren  Etatüberschreitungen
verwirklicht  wird"?)
Es  ist  selbstverständlich,  daß  der  Staatsrat
unter  diesen  Umständen  den  Willen  des  Monarchen ­
  nicht  einschränkt;  um  so  mehr,  als  eine
ganze  Reihe  anderer  Einrichtungen  bezüglich
der  Ausstellung  des  Budgets  in  Etatsüberschreitungen ­
  mit  dem  Staatsrat  konkurrieren.
Und  zwar  geht  diese  Art  Konkurrenz  nur  teilweise ­
  öffentlich  vor  sich,  das  meiste  aber  spielt
sich  hinter  den  Kulissen  geheim  ab.  Als  öffentliche ­
  Organe  erscheinen  hier  die  Minister,  die
ohne  Rücksicht  auf  den  Staatsrat  persönlich  den
Kaiser  um  Kreditzuschüsse  ersuchen;  andere
Kreditzuschüsse  werden  in  besonderer  Beratung
mitdemVorsitzendendesOekonomiedepartements,
dem  Staatskontrolleur,  dem  Kriegsminister  und
den  Ministern  der  Finanzen  und  der  Marine
erlangt.  Im  dritten  Falle  endlich,  wo  es  sich
um  die  Staatsschulden  handelt,  hat  das  Wort
noch  eine  geheime  Einrichtung,  die  als  „das
Komitee  der  Finanzen"  bezeichnet  wird.  Selbst-Prof.
  Koskunow.  Rufs.  StaatSr.  Bd.  II,  S.  33  ff.
            
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