Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Orten  zahlreiche  D  e  P  ositen  kassen  errichtet*).  Diese  haben  sich  anfangs
  ihre  Kunden  in  der  Weise  herangezogen,  daß  sie  zunächst  den  Gewerbetreibenden ­
  der  näheren  Umgebung  Kredite  einräumten.  Die  damit
bezahlten  Gläubiger  ließen  dann  die  Gelder  häufig  bei  der  Bank  stehen
und  besorgten  nach  und  nach  ihren  gesamten  bankmäßigen  Verkehr  durch  die
Depositenkasse.  So  wurden  aus  den  Depositenkassen  W  e  ch  s  e  l  st  u  b  e  n,
die  alle  Bankgeschäfte  in  gleicher  Weise  wie  die  Zentrale  besorgten.  Die
Angabe  des  Aktien-  und  Reservekapitals  an  den  Schaufenstern  der  Depositenkassen ­
  soll  denen,  die  Gelder  in  Verwahrung  geben  wollen,  Vertrauen
einflößen.  Für  diesen  Zweck  wäre  es  aber  richtiger,  Ziffern  beizufügen,  die
die  Höhe  der  Verpflichtungen  ergeben,  für  die  dieses  Eigenkapital  Garantiefonds
  sein  soll.
d)  Technik  des  Depositenverkehrs
Bei  der  Errichtung  des  Kontos  erhält  der  Kunde  in  der  Regel  ein
D  e  P  o  s  i  t  e  n  b  u  ch,  in  das  alle  Zahlungen  und  alle  Abhebungen  einzutragen
  sind,  ferner  ein  Stück  der  „Bedingungen  für  den  Depositenverkehr", ­
  mit  denen  sich  der  Kunde  durch  Unterzeichnung  des  Einrichtungsformulars
  einverstanden  zu  erklären  hat.
Auf  die  rechte  sKr  ed  it-s  S  e  i  t  e  des  Kontobuchs  kommen  die  Zahlungen,
die  der  Kontoinhaber  selbst  leistet  oder  die  für  ihn  von  dritter  Seite  erfolgen,
ferner  die  Gutschriften  für  füllige  Kupons,  verkaufte  Effekten,  zum  Einzug ­
  oder  Diskont  übergebene  Wechsel  usw.
Mit  den  Einzahlungen  ist  in  der  Regel  ein  Einzahlungsschein,  auf
Grund  dessen  die  Buchungen  seitens  der  Bank  stattfinden,  mitzuliefern.
Auf  die  linke  sD  e  b  e  t  -)  ©  e  i  t  e  sind  die  Abhebungen,  die  durch  den
Kontoinhaber  selbst  oder  durch  Dritte  erfolgen,  einzutragen,  ferner  die  Belastungen ­
  für  die  gekauften  Effekten,  Wechsel  usw.
Die  Eintragungen  für  geleistete  Zahlungen  erfolgen  durch  die  Bank.
Die  Quittung  über  die  Einzahlung  ist  in  der  Regel  von  zwei  hierzu  bevollmächtigten ­
  Beamten  zu  unterzeichnen.  Uber  Beträge,  die  auf  andere
Weise  als  durch  bare  Einzahlung  des  Kontoinhabers  eingehen,  wird  dem
Kunden  brieflich  Aufgabe  erteilt.  Die  Eintragung  dieser  Beträge,  sowie
die  der  abgehobenen  Summen  hat  der  Kontoinhaber  in  der  Regel  selbst
Z  Betr.  Standortfragen  s.  „Buch  des  Kaufmanns",  II.  S.  222  ff.,
«Bankgeschäft"  II.  S.  312  ff.,  betr.  Kundenwerbung  „Buch  des  Kaufmanns", ­
  S.  237  ff.,  „Bankgeschäft"  H.  S.  329  ff.
            
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