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und der sozialdemokratische Antrag wurde gegen bie Stimmen
des Antragstellers und des Abg. Binz abgelehnt.
Die Befristung.
Endlich ist noch zu erwähnen, daß alle die Aenderungen, die
am Ertragssteuergesetz vorgenommen worden sind, nach einer ausdrücklichen
Gesetzesbestimmung nur für 5 Jahre vom Tage des
Inkrafttretens an gelten. Mit dieser „Befristung" soll ein Druck
auf die Regierung ausgeübt werden nach der Richtung, daß sie
innerhalb der 5 Jahre die Vorbereitungen trifft zur völligen Umgestaltung
der Ertragssteuern in eine Vermögenssteuer. Der
Finanzminister, der kein Freund der Vermögenssteuer ist, wird
sich der Befristung halber jedoch nicht sonderlich beeilen mit der
Einführung der Vermögenssteuer, weiß er doch, daß weder die
Erste noch die Mehrheit der Zweiten Kammer irgend eine Zwangsmaßregel
gegen ihn ergreifen wird. Sind die 5 Jahre abgelaufen
und die Vermögenssteuervorlage läßt immer noch auf
sich warten, so wird die Mehrheit eben so freundlich sein und
die Verlängerung der neuen Bestimmungen beschließen, und das
elende Flick- und Stückwerk wird fortbestehen. In der Schlußabstimmung
stimmten die Sozialdemokraten der Ertragssteuernovelle
zu, geleitet von denselben Erwägungen wie bei der Schlußabstimmung
über das Kapitalsteuergesetz.
Die Gemeindesteuerreform.
Das neue, am 17. Juni 1903 zustande gekommene Gesetz
betreffend die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschasten,
ist im wesentlichen ein Anpassungsgesetz. Es soll das
seitherige Gemeindesteuersystem in Einklang bringen mit dem durch
Einfügung der allgemeinen Einkommenssteuer veränderten Staatssteuersystem.
Die Hoffnungen, die viele Gemeinden auf die
Reform setzten, werden nicht erfüllt werden, denn die neuen
Steuereinnahmen werden namentlich in den ärmeren Gemeinden
nicht ausreichen, den stets wachsenden kommunalen Aufgaben nachzukommen.
Am wirksamsten würde diesen Gemeinden geholfen
werden durch Uebernahme der Schul- und Straßenlasten, die ihrer
Natur nach Staatsaufgaben sind, auf den Staat. Andererseits
gehen auch die Erwartungen der breiten Volksschichten, daß die
ungerecht wirkenden Verbrauchsabgaben und die Wohnsteuer beseitigt
werden möchten, nicht in Erfüllung. Diese Abgaben zu