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hinausgeht, nicht mehr wird befriedigt werden können. Es
steht nun ausser allem Zweifel, dass die Nichtbefriedigung des
Geldbedürfnisses Störungen im Verkehr verursachen wird,
welche sich in ihren Rückwirkungen auch auf anderen wirtschaftlichen
Gebieten nachteilig geltend machen müssen. Der
Hauptnachteil aber, welchen die Kontingentierung im Gefolge
hat, liegt in dem Umstand, dass durch die Beschränkung der
Notenausgabe die volkswirtschaftliche Funktion der emittierenden
Bank gelähmt wird, welche sich jetzt verhindert sieht, die
Notenzirkulation dem Geldbedürfnisse des Verkehrs jederzeit
anzuschmiegen, wodurch auch der grosse Nutzen entgeht,
welchen die Banknote als Umlaufmittel gewährt, Diese , nachteiligen
Folgen, welche eine Beschränkung der Notenemission
nach sich zieht, werden sich jedenfalls um so intensiver geltend
machen, je niedriger das Notenkontingent gegriffen ist und je
öfter und stärker dasselbe demnach überschritten werden soll.
Es wird sich also zunächst darum handeln, das Notenkontingent
reichlich zu bemessen und auf diese Weise den Eintritt des
Zeitpunktes, wo dasselbe für die Befriedigung des Geldbedürfnisses
nicht mehr hinreichen würde, möglichst hinauszuschieben.
Soll aber die Kontingentierung wirksam gemacht werden, so
darf das Notenkontingent andrerseits auch nicht zu hoch angesetzt
werden, sondern wird sich im allgemeinen mit der
grössten Zirkulatiousmittelmeuge, welche durch den Verkehr in
normalen Zeiten in Anspruch genommen zu werden pflegt, zu
decken haben. Auf einen solchen Betrag wird nun die Notenausgabe
beschränkt, indem man annimmt, dass eine darüber
hinaus gehende Nachfrage nach Zirkulationsmitteln ungerechtfertigt
sei und jede weitere Vermehrung des Notenumlaufes
daher zu einer Überfüllung des Verkehrs führen müsse. In
Wirklichkeit kann aber eine gesteigerte Geldnachfrage auch
berechtigt sein, zu deren Befriedigung dann der Notenumlauf
gefahrlos über das Kontingent hinaus vermehrt werden kann,
da die Noten zurückströmen werden, sobald man ihrer im
Verkehr nicht mehr bedarf. Das Missliche ist also, dass infolge
der Kontingentierung zugleich die Befriedigung des volkswirtschaftlich
durchaus begründeten Bedarfs an Zirkulations