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Was die Frage anbelangt, inwiefern der Goldumlauf
Serbiens durch die im Überflüsse vorhandenen Silbermünzen
vermindert wurde, so war die Grenze, bis zu welcher dies geschehen
konnte, infolge der gesetzlichen Bestimmungen, wonach
die Silbermünzen nur bis zu gewissen Beträgen als
zahlungsfähig anerkannt wurden, ziemlich eng gezogen. Werden
nämlich unterwertige Geldstücke mit unbeschränkter Zahlungskraft
in den Verkehr gegeben, so verdrängen dieselben die
besseren Zahlungsmittel in demselben Masse, in welchem ihre
Umlaufsmenge vermehrt wird, und zwar solange, bis alles
Kurautgeld aus dem Umlaufe verschwunden und durch Kreditgeld
ersetzt ist, welches dann erst, bei fortgesetzter Vermehrung,
allerdings der Entwertung verfällt. Die Entwertung der serbischen
Silberscheidemünzen musste aber infolge deren begrenzter
Zahlungskraft bereits in dem Zeitpunkt ein treten, wo ihre
zirkulierende Menge auch nur den Kleingeldbedarf des Landes
überschritten hat. Die Zahlungen bis zu Beträgen von 500
Dinaren ausgeschlossen, da von den dazu befähigten 5-Dinarst.ücken
nur 1 Million Dinare geprägt wurde, konnten mit den
übrigen Silbermünzen Zahlungen bloss bis zu einem Betrage
von 50 Dinaren geleistet werden; sobald nun der Zirkulationsmittelvorrat,
mit welchem es bereits möglich war, die Gesamtheit
dieser den Betrag von 50 Dinaren nicht überschreitenden
Zahlungen zu bewerkstelligen, noch weiter vermehrt wurde,
musste unbedingt das Disagio auf treten, da sich der Verkehr
begreiflicher Weise nicht dazu verstehen wollte, auch über die
gesetzlich festgesetzten Beträge hinaus unterwertige Scheidemünzen
statt Gold in Empfang zu nehmen. Nur aus diesem
Zahlungsverkehre also, in welchem es sich um Beträge von
nicht über 50 Dinare handelte, in welchem aber die Goldmünzen
dennoch unter normalen Zirkulationsverhältnissen nicht
unbedeutende Verwendung gefunden haben würden, konnten
dieselben zurückgedrängt und durch Silbermünzen ersetzt
werden, während bei namhaften Umsätzen im grossen Verkehr
das Goldstück das ausschliesslich herrschende Zahlungsmittel
gewesen, sein muss.
Übrigens war ein Grund nicht einmal vorhanden, unter