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aufwies, in der Folgezeit im allgemeinen im Sinken begriffen
war und die Höhe vom Jahre 1894 nicht Avieder erreicht hat.
Dass nun das Agio seine steigende Richtung mit einer sinkenden
gerade in den Jahren 1894 und 1895 gewechselt hat, in welchen
bekanntlich von seiten der Bankvenvaltung die ersten Versuche
zwecke Einschränkung des Notenumlaufs gemacht wurden,
Avird jedenfalls in der Weise erklärt werden müssen, dass die
Notenrestriktionen drückend auf das Agio eingewirkt haben.
Das Agio hatte nämlich in den Jahren 1892 und 1893 eine
noch nicht dagewesene Höhe erklommen, was im Lande allgemein
beunruhigte, so dass das Parlament die Sache in die Hände
nahm und, nachdem die zu diesem Zwecke eingesetzte Kommission
1 ) ihre Berichte erstattet hatte, der bekannte Skupschtina-Beschluss
vom 15. Dezember 1893 zu stände kam, welcher
nachher durch den ins Bankgesetz aufgenommenen Grundsatz
der Notenkontingentierung ersetzt Avurde. Die Bank wurde
dadurch gezwungen, die Reduktion der von ihr ausgegebenen
Noten zum Teil bereits im Jahre 1894 vorzunehmen und war
nachher, in ihrer Notenemission stets auf das jeAveilig festgesetzte
Kontingent gebunden, so dass der allgemeine Rückgang
des Agios seit den erwähnten Jahren, unter Hinweis auf den
zAvischen Notenumlauf und Agio bestehenden Zusammenhang,
ausschliesslich in der seit dieser Zeit in mässigeren Grenzen
gehaltenen Notenzirkulation eine Erklärung finden muss. Glaubt
man aber, sämtliche BeAvegungen, auch diejenigen, welche das
Agio in einzelnen Jahren oder Jahresabschnitten durchgemacht
hat, auf die zu- beziehungsweise abnehmende Menge zirku-*)
Die aus Vertretern des Staates und der Nationalbank zusammengesetzte
Kommission teilte sich infolge Meinungsverschiedenheiten in zwei
Gruppen, deren jede für sich einen Bericht über das Agio ausarbeitete
imd der Skupschtina überreichte. Die Vertreter der Regierung legten das
Hauptgewicht auf die Emission von Noten, in dem Sinne aber, dass dieselben
in einer relativ zu grossen Menge in Umlauf gesetzt Avorden sind
und forderten infolgedessen gesetzliche Beschränkung der Notenausgabe;
de? Bankausschuss nahm den Standpunkt ein, dass das Agio einzig und
allein durch die passive Zahlungsbilanz Serbiens hervorgerufen sei und
daher auch nur auf diesem AVege (Herbeiführung ihrer Aktivität) beseitigt
Averden könne.