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Verhältnissen. Während das Gesetz vom 10. Dezember 1878
die serbische Währung auf Gold zu begründen bestrebt war
und diesbezüglich auch Anordnungen getroffen hat. so namentlich
Zahlungen in Silber nur zu einem bestimmten Betrage
als zulässig erklärte, war doch tatsächlich die Silberwährung
in Serbien die herrschende geworden. Inwiefern daneben ein
Goldumlauf möglich war und tatsächlich bestanden hat, soll
sofort gewürdigt werden, aber fast der gesamte Verkehr im
Lande wurde durch die Silbermünze vermittelt, welche aller
Wertberechnung zugrunde lag und mit welcher alle Zahlungen
geleistet wurden. ' Das Silber war also fast ausschliesslich
das Metall, welches den Geldbedarf im inländischen Verkehr
befriedigte, während das Gold hauptsächlich nur im Grossverkehr,
sowie im Dienste des internationalen Handelsverkehrs
Serbiens Verwendung fand. Diese Gestaltung der Valutaverhältnisse
hätte ohne Zweifel massgebend sein sollen für
den Weg, welchen die Nationalbank hinsichtlich ihrer Notenemission
einzuschlagen gehabt hätte, da doch jede Notenausgabe
notwendig zur Rücksichtnahme auf die Landesvaluta
gezwungen ist. Die Banknoten sind nämlich nicht als eigentliches
Geld zu betrachten, da sie nicht alle Eigenschaften
besitzen, die zum vollen Begriffe des Geldes notwendig sind,
so weder die Eigenschaft des Preismasses, noch diejenige des
gesetzlichen Zahlungsmittels. Sie sind bloss Geldsurrogate,
welche das Geld, insofern dasselbe als Umlaufsmittel dient,
im Verkehr zu ersetzen bestimmt sind. Infolgedessen sind
die Banknoten ausserhalb eines Rechnung®- und Geldsystems,
also selbständig nicht zu denken; sie werden erst dadurch
umlaufsfähig, dass sie sich ausdrücklich auf die Münze als
Währung und Preismass zurückbeziehen, sich also den herrschenden
Geldverhältnissen des Landes anpassen, in welchem sie
ihrer Bestimmung gemäss anstatt des baren Geldes in Umlauf
gesetzt werden sollen. Wenn nun die Noten der serbischen
Nationalbank auf Gold lauteten, so ist diese Bestimmung des
Bankgesetzes augenscheinlich mit dem Münzgesetze vom
10. Dezember 1878 in Zusammenhang zu bringen, mit welchem
bekanntlich dem Lande die Goldwährung gesichert werden
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