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keineswegs abschaffen, eine Aneignung, die keinen Reinertrag übrig läßt,
der Macht über fremde Arbeit geben könnte. Wir wollen nur den
elenden Charakter dieser Aneignung aufheben, worin der Arbeiter nur
lebt, um das Kapital zu vermehren, nur so weit lebt, wie es das
Interesse der herrschenden Klasse erheischt.
In der bürgerlichen Gesellschaft ist die lebendige Arbeit nur ein
Mittel, die aufgehäufte Arbeit zu vermehren. In der kommunistischen
Gesellschaft ist die aufgehäufte Arbeit nur ein Mittel, um den Lebens
prozeß der Arbeiter zu erweitern, zu bereichern, zu befördern.
In der bürgerlichen Gesellschaft herrscht also die Vergangenheit über die
Gegenwart, in der kommunistischen die Gegenwart über die Vergangenheit.
In der bürgerlichen Gesellschaft ist das Kapital selbstständig und persönlich,
während das thätige Individuum unselbstständig und unpersönlich ist.
Und die Aufhebung dieses Verhälinisses nennt die Bourgeoisie Auf
hebung der Persönlichkeit und Freiheit! Und mit Recht. Es handelt
sich allerdings um die Aufhebung der Bourgeois-Persönlichkeit, -Selbst
ständigkeit und -Freiheit.
Unter Freiheit versteht man innerhalb der jetzigen bürgerlichen Pro
duktions-Verhältnisse den freien Handel, den freien Kauf und Verkauf.
Fällt aber der Schacher, so fällt auch der freie Schacher. Die
Redensarten vom freien Schacher, wie alle übrigen Freiheitsbravaden
unserer Bourgeoisie haben überhaupt nur einen Sinn gegenüber dem
gebundenen Schacher, gegenüber dem geknechteten Bürger des Mittel
alters, nicht aber gegenüber der kommunistischen Aufhebung des Schachers,
der bürgerlichen Produktionsverhältnisse und der Bourgeoisie selbst.
Ihr entsetzt Euch darüber, daß wir das Privateigenthum aufheben
wollen. Aber in Eurer bestehenden Gesellschaft ist das Privateigenthnm
für 9 Zehntel ihrer Mitglieder aufgehoben; es existirt gerade dadurch,
daß es für 9 Zehntel nicht existirt. Ihr werft uns also vor, daß wir ein
Eigenthum aufheben wollen, welches die Eigenthumslosigkeit der unge
heuren Mehrzahl der Gesellschaft als nothwendige Bedingung voraussetzt.
Ihr werft uns mit einem Worte vor, daß wir Euer Eigenthum auf
heben wollen. Allerdings, das wollen wir.
Von dem Augenblick an, wo die Arbeit nicht mehr in Kapital, Geld,
Grundrente, kurz in eine monopolisirbare gesellschaftliche Macht ver
wandelt werden kann, d. h. von dem Augenblick, wo das persönliche
Eigenthum nicht mehr in bürgerliches umschlagen kann, von dem Augen
blick an erklärt Ihr, die Person sei aufgehoben.
Ihr gesteht also, daß Ihr unter der Person Niemanden anders ver
steht , als den Bourgeois, den bürgerlichen Eigenthümer. Und diese
Person soll allerdings aufgehoben werden.
Der Kommunismus nimmt Keinem die Macht, sich gesellschaftliche
Produkte anzueignen, er nimmt nur die Macht, sich durch diese Aneig
nung fremde Arbeit zu unterjochen.
Man hat eingewendet, mit der Aufhebung des Privateigenthums
werde alle Thätigkeit aufhören und eine allgemeine Faulheit einreißen.
Hiernach müßte die bürgerliche Gesellschaft längst an der Trägheit zu
Grunde gegangen sein; denn Die in ihr arbeiten, erwerben nicht, und
Die in ihr erwerben, arbeiten nicht. Das ganze Bedenken läuft auf die
Tautologie hinaus, daß es keine Lohnarbeit mehr gibt, sobald es kein
Kapital mehr gibt.